Wir warten weiter!!

auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um die außergerichtliche Mediation. Ihnen geht es um die Aufrechterhaltung der in manchen Bundesländern eingeführten gerichtlichen Mediation.

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Das Sorgerecht in der Mediation

Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, z.B. weil er seinen Wohnsitz in Zukunft in großer Entfernung nehmen will.

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