Der zertifizierte Mediator nach dem Mediationsgesetz

Das nun endgültig verabschiedete Mediationsgesetz wird demnächst in Kraft treten. In § 5 dieses Gesetzes ist zunächst einmal erklärt, dass sich jeder als Mediator bezeichnen kann. Der Mediator hat aber in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass  über theoretische Kenntnisse sowie praktische  Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise  durch die Mediation führen zu können. Das Gesetz definiert dann eine geeignete Ausbildung wie folgt:  Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln
1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie de ren Ablauf und Rahmenbedingungen,
2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
3. Konfliktkompetenz,
4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über  die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

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Konfliktkostenstudie II – ein Plädoyer für Mediation im Unternehmen

2009 hatte die Unternehmensberatung die Konfliktkostenstudie I herausgebracht, die die theoretische Grundlage für die Messung von Konfliktkosten darstellte. Nun hat KPMG die Konfliktkostenstudie II herausgebracht. Diese Studie ist mehr praxisorientiert. In Beispielfällen wird die Höhe der entstandenen Konfliktkosten ermittelt und dargestellt. Es wird auch erklärt, wie durch ein rechtzeitiges Bearbeiten des Konflikts die Kosten wesentlich hätten reduziert werden können. Diese Konfliktkostenstudie ist wirklich interessant zu lesen, insbesondere die Beispiele aus der Praxis, die nicht nur große Unternehmen betreffen.

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Da weiß die Bundesregierung wohl nicht, was der Bundestag tut

Die Bundesregierung hat sich in einem Presseartikel für die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch den Bundestag gelobt. Dass sie nicht darauf hinweist, dass das Gesetz letztlich durch die europäische Mediationsrichtlinie erzwungen wurde und eigentlich schon längst überfällig war, mag man ihr noch verzeihen. Nicht jedoch, dass sie offenbar überhaupt nicht bemerkt hat, dass der Bundestag den Regierungsentwurf erheblich abgeändert hatte und nun eine erleichterte Vollstreckung von in der Mediation getroffenen Vereinbarungen überhaupt nciht mehr im Gesetz enthalten ist. Gleichwohl erklärt die Bundesregierung der Presse: “Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert.”

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