Das nun endgültig verabschiedete Mediationsgesetz wird demnächst in Kraft treten. In § 5 dieses Gesetzes ist zunächst einmal erklärt, dass sich jeder als Mediator bezeichnen kann. Der Mediator hat aber in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Das Gesetz definiert dann eine geeignete Ausbildung wie folgt: Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln
1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie de ren Ablauf und Rahmenbedingungen,
2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
3. Konfliktkompetenz,
4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.
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