“Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen
Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation
angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.” So lautet Art. 1 der sogenannten Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen), die den Anstoß für das deutsche Mediationsgesetz gesetzt hat. Nun hat sich am 20.01.2014 der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung mit dem Titel: ‘Neustart’ der Mediationsrichtlinie: Überprüfung der begrenzten Auswirkung ihrer Einführung und Vorschläge von Maßnahmen zur Steigerung der Zahl der Mediationen in der EU befasst die von der Abteilung C (Bürgerrechte und Verfassungsangelegenheiten) der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union in auftrag gegeben wurde.