Vielfach wird es so dargestellt, als müsse ein Mediator Anwalt oder doch zumindest Jurist sein. Dass Mediationsgesetz macht hierzu keinerlei Vorgaben (siehe § 5 MediationsG). Manche Mediationsausbildungsinstitute haben bestimmte Vorgaben an die Grundberufe. Die meisten Mediationsverbände knüpfen keine beruflichen Voraussetzungen an die Anerkennung als Mediator (außer natürlich eine Ausbildung nach den jeweiligen Standards und praktische Nachweise). Also per se muss ein Mediator keine juristische Vorbildung haben.