Sowohl auf der Eben der Europäischen Union als auch unter den Mediator(inn)en wird derzeit über die Frage diskutiert, wie man eine vermehrte Inanspruchnahme von Mediation als Möglichkeit er außergerichtlichen Konfliktlösung (und eben nicht nur Konfliktbeilegung) erreichen könnte. Über die Untersuchung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments hatte ich hier bereits berichtet. Darin wurde der Vorschlag gemacht, Mediation als verpflichtend einem Gerichtsverfahren vorzuschalten.