Vielen Dank für den Hinweis auf Xing: Klaus Peter Kill hat dort auf das Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 176/06 vom 22.04.2009 hingewiesen. Daraus ergibt sich, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig handelt, wenn sie nicht auf die Angebote privater Wettbewerber hinweist.