Lohnt sich eine Prozessrisikoberechnung?

Natürlich geben die Rechtsanwälte eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der eigenen Rechtsposition ab, bevor sie einen Prozess einleiten oder auf der Beklagtenseite aufnehmen. Diese Aussagen sind in aller Regel allerdings eher schwammig (“Ich denke, wir haben gute Aussichten” usw.). Die Einschränkungen (vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand) werden von den Mandanten oft nicht richtig wahrgenommen, wass dann bei negativem Ausgang oft für Verstimmung sorgt, oder schlicht für unbrauchbar gehalten (“Typisch Jurist! Mit der Antwort kann keiner etwas anfangen.”).

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