Man muss sich mal gelegentlich die Justizstatistiken des Statistischen Bundesamtes zu Gemüte führen, die man hier findet. Demnach dauert ein Zivilverfahren vor einem Amtsgericht durchschnittlich 4,7 Monate (2012) und bei streitigem Urteil sogar 6,4 Monate. Im Saarland arbeitet man noch etwas langsamer. Da dauert ein Verfahren 5,5 Monate und bei streitigem Urteil 9,2 Monate. Also es vergeht mindestens ein halbes bis dreiviertel Jahr ehe man ein erstinstanzliches Urteil in Händen hält.
Da hat der Güterichter was zu tun
Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.
Müssen die Vorgesetzten alle Konflikte lösen können?
Vor einiger Zeit hatte ich eine Diskussion mit dem Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes im Saarland, als ich ihm Informationen über unseren IHK-Zertifikatslehrgang “Mediator/-in im Unternehmen (IHK)” überbrachte. Er meinte, es sei nicht richtig, die Führungskräfte aus der Verantwortung für die Konfliktlösung in ihrem Bereich zu entlassen.
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Brauchen wir überhaupt zertifizierte Mediatoren?
In der Gruppe Wirtschaftsmediation auf Xing hat Viktor Müller, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Mediation nicht ganz zu unrecht die Frage gestellt, wem die (immer noch nur im Entwurf vorliegende) Verordnung über die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren überhaupt nützen soll.
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Die erste Staffel des Mediators Paul Kemp
Die ARD hatte in Kooperation mit dem ORF eine Weekly Soap über den Mediator Paul Kemp mit Harald Krassnitzer produziert und in den letzten 13 Wochen ausgestrahlt. Sie haben die Serie verpasst? Seien Sie nicht traurig.
Zu kurz gesprungen?
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde Mitte 2012 auch der § 253 Abs. 3 ZPO wie folgt ergänzt: “(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:
1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;”