Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.