Nun auch mal was positives

Unter dem Titel “Es ist eigentlich noch schlimmer!” hatte ich mich darüber beschwert, dass Gerichte und auch Justizministerien immer noch mit gerichtsinterner oder gerichtsnaher Mediation werben. Hierbei hatte ich auhc das Landessozialgericht Saarland erwähnt, das auf der Homepage unter dem Stichwort Mediation auch noch der Flyer zur gerichtsnahen Mediation im Saarland zum Download angeboten wird. Per Mail hatte ich mich an das Landessozialgericht gewandt und um Löschung gebeten. Heute Morgen nun hat ein Richter am Landessozialgericht sich per Mail bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass leider vergessen wurde, die entsprechende Unterseite zu löschen und dass dies jetzt geschehen sei. Einige Minuten später kam noch eine Mail mit dem Postscriptum: “Da die Änderungen automatisch auf die Seiten eingestellt werden und das System (etwas) langsam arbeitet, kann es sein, dass die Aktualisierung erst im Laufe des Tages angezeigt wird.”

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Es ist eigentlich noch schlimmer!

Gerichtsnahe Mediation SaarlandVor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs. 1 MediationsG besitmmt: “Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden.” Gemäß Absatz 2 gilt diese Regelung auch für die anderen Gerichtszweige. Eigentlich sollte diese Vorschrift für die Juristen der diversen Gerichtsbarkeiten zu verstehen sein. Man wundert sich aber immer wieder, dass offenbar die Gabe des Leseverständisses bei manchen Richtern nicht vorhanden ist.

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Wir nehmen ihnen nichts weg!

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mediatoren ist meist nicht so innig (es sei denn, die Mediatorin oder der Mediator ist selbst Anwältin oder Anwalt). Das liegt einmal daran, dass zwischen den beien Professionen ein Konkurrenzdenken besteht und zumindest bei nichtmediatorischen Anwälten die Meinung vorherrscht, die Mediatoren bieten hier etwas an, was die Rechtsanwälte eigentlich schon immer angeboten haben und anbieten.

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Was soll das Gejammer?

Schaut man sich die Diskussionen um den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) einmal an, muss man über manche Angriffspunkte den Kopf schütteln. Immer wieder wird bemängelt, dass die MediatorInnen, um ihre Zertifizierung zu behalten, 4 Fälle in zwei Jahren nachweisen müssen, also zwei Fälle im Durchschnitt pro Jahr. Bei den in der Begründung zum Entwurf unterstellten 7.500 MediatorInnen hieße das, wir benötigen jährlich 15.000 Mediationsfälle. Immer wieder wird in den Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf bezweifelt, dass diese Zahl erreicht werden kann.

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