Schaut man sich die Diskussionen um den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) einmal an, muss man über manche Angriffspunkte den Kopf schütteln. Immer wieder wird bemängelt, dass die MediatorInnen, um ihre Zertifizierung zu behalten, 4 Fälle in zwei Jahren nachweisen müssen, also zwei Fälle im Durchschnitt pro Jahr. Bei den in der Begründung zum Entwurf unterstellten 7.500 MediatorInnen hieße das, wir benötigen jährlich 15.000 Mediationsfälle. Immer wieder wird in den Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf bezweifelt, dass diese Zahl erreicht werden kann.