Vor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs. 1 MediationsG besitmmt: “Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden.” Gemäß Absatz 2 gilt diese Regelung auch für die anderen Gerichtszweige. Eigentlich sollte diese Vorschrift für die Juristen der diversen Gerichtsbarkeiten zu verstehen sein. Man wundert sich aber immer wieder, dass offenbar die Gabe des Leseverständisses bei manchen Richtern nicht vorhanden ist.