Ja das hören wir immer wieder, wenn wir im Kreis von Anwälten Mediation vorstellen. Aber stimmt das auch?
Klar führen Anwälte (wie auch Richter) Vergleichsgespräche und vergleichen sicherlich einen großen Teil der Mandate. Aber ist das dasselbe wie eine Mediation? Natürlich nciht!
Als ich als Referendar beim Landgericht war, hat mir mein ausbildender Richter immer wieder erklärt, ein Vergleich sei dann gut, wenn er beiden Parteien weh tut. So ähnlich werden auch heute noch die meisten Vergleiche geschlossen. Das bedeutet, man bewegt sich zum einen (fast) ausschließlich im Rahmen der geltend gemachten Ansprüche (Positionen). Solange man aber lediglich in diesem Rahmen bleibt, bleibt es auch beim Nullsummenspiel, das heißt, der Gewinn der einen Seite entspricht dem Verlust der anderen Seite (deshalb tut der Vergleich auch beiden Seiten weh). Das ist der klassische Bereich des Kompromisses. Sicherlich ist eine solche Lösung immer noch besser als eine Beendigung des Konfliktes durch Urteil, das immer verbrannte Erde zurücklässt.
Aber Sie bleiben dabei immer nur an der Oberfläche und es wird nicht nach den eigentichen Bedürfnissen und Hintergründen des Konflikts gefragt. So wird letztlich ein Streit entschieden aber kein Konflikt gelöst.
Der Unterschied zur Mediation ist eben genau der, dass im Mediationsverfahren der Schritt von den Positionen (erhobenen Ansprüchen) zu den dahinter stehenden Interessen gegangen wird. Wer diesen Unterschied in einem Mediatonsverfahren nicht selbst einmal erlebt hat, wird die damit eröffneten Möglichkeiten nicht wirklich erkennen. Meist wird hierdurch das Angebot an möglichen Lösungen erheblich erweitert oder der Konflikt löst sich von selbst, wenn beide Parteien des Konflikts ihre Interessen befriedigen können, ohne dass dem anderen etwas weggenommen wird.
Auch wenn dieser Idealfall nicht immer erreicht werden kann, so ist ein zweites Merkmal der Mediation, dass versucht wird, den Kuchen der möglichen Lösungen zu vergrößern. Je mehr Lösungsmöglichkeiten vorhanden sind, desto größer die Wahrscheinlichkeit eine Lösung zu finden, die beide Parteien befriedigt.
Ziel der Mediation ist eben, nicht nur einen Kompromiss zu finden (gegenseitiges Nachgeben, das beiden weh tut) sondern einen Konsens, bei dem sich die Interessen beider Konfliktbeteiligten decken.
Ein zweiter Unterschied zur anwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit besteht eben darin, dass die Konfliktbeteilgten selbst die Lösung des Konflikts erarbeiten (ja das ist durchaus Arbeit!). Beim Anwalt werden die Vergleiche in der Regel von den Anwälten ausgehandelt und der Mandant darf (gelegentlich) seine Meinung dazu äußern. Letztlich delegiert er aber die Konflikterledigung an den Anwalt. Ganz anders in der Mediation. Hier ist der Konfliktbeteilgte selbst der Urheber und Verhandler der Konfliktlösung. Das Ergebnis: Selbst erarbeitete Lösungen sind befriedigender und sind in der Regel haltbarer als Vergleiche vom Anwalt oder Gericht.
Also liebe Anwaltsvergleichsverhandler: Mediation ist mehr als anwaltliches Vergleichsverhandeln. Aber ein Trost: Anwälte braucht man auch im Mediationsverfahren. Je nach Gegenstand der Mediation ist es sinnvoll, die jeweiligeen Anwälte unmittelbar am Mediationsverfahren zu beteiligten. Aber auch sonst sollten sich die am Mediationsverfahren beteiligten Parteien anwlatliche Beratung besorgen, da einer der Grundsätze der Mediation ist, dass die parteien ihren Konflikt selbstbestimmt lösen. Hierzu gehört, dass die Konfliktbeeiligten informiert sind, da nur dann eine selbstbestimmte Lösung erarbeitet werden kann. Hierzu gehört auch die juristische Information. Ausßerdem muss oder sollte in der Regel auch die das Mediationsverfahren abschließende Vereinbarung juristisch geprüft werden.