Die Gestaltung des Umfeldes in der Mediation hat für die Mediation durchaus Bedeutung. Die Atmosphäre einer Mediationssitzung bzw. das Verhalten der Streitbeteiligten kann durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob man sich an einem Tisch gegenübersitzt oder ohne die Barriere eines Tisches zwischen sich miteinander spricht. Das Setting schafft Atmosphäre.
Selbstverständlich kommt es auch auf den Kontext an, wie man als Mediator die Arbeitsumgebung gestaltet. In Mediationen zu Themen von Trennung und Scheidung ziehe ich es vor, einen Stuhlkreis um einen niedrigen Tisch zu bilden. Den Tisch könnte man auch weglassen, er dient eher dem Ablegen von Unterlagen. Ein Tisch in normaler Arbeitstischhöhe hat eher etwas Trennendes. Die Parteien neigen hier dazu, sich gegenüber zu sitzen und Barrieren in Form von Unterlagen vor sich auszubauen. In Wirtschaftsmediationen zwischen Firmen, an denen auch Anwälte teilnehmen, sollte schon ein Tisch zur Verfügung stehen, damit schriftliche Unterlagen abgelegt werden können.
Unverzichtbar für eine Mediation sind Visualisierungsmöglichkeiten. Einmal sollte auf jeden Fall ein Flipchart vorhanden sein. Moderationswände sind je nach Kontext einer Mediation auch sehr nützlich. Ein Beamer oder zumindest ein größerer Monitor sind von Vorteil. Ich arbeite in einer Mediation gern mit Papershow . Damit kann man visualisieren, ohne den Beteiligten den Rücken zukehren zu müssen. Außerdem kann man mit Beamer oder Bildschirm auch Texte oder Tabellen darstellen und so Auswirkungen von Lösungsmöglichkeiten für die Beteiligten sichtbar machen.
Ansonsten ist es den Vorlieben des jeweiligen Mediators vorbehalten, wie er/sie das jeweilige Umfeld gestaltet.
Selbstverständlich kann Mediation auch -dies gilt vor allem für Wirtschaftsmediation, sei es zwischen zwei Firmen oder innerbetrieblich – in den Räumen des einen oder anderen Beteiligten stattfinden. Hierbei sollte aber der Mediatior darauf achten, dass durch die Wahl des Ortes nicht eine Partei sich bevorzugt oder benachteiligt vorkommt. Daher ist es im Zweifel immer besser, einen neutralen Rahmen zu wählen.
Normalerweise sollte man als Mediator auch den Beteiligten die erste Wahl der Sitzgelegenheit überlassen. Für den Mediator ist die (von den Medianden selbst gewählte) Sitzordnung durchaus aussagekräftig. Allerdings ist es auch sinnvoll, die Sitzordnung in den Mediationssitzungen zu verändern. Das schafft neue Perspektiven – auch für den Mediator.
Ein interessantes Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Dauer der einzelnen Sitzungen. Aus eigener (schlechter) Erfahrung, bin ich eher dafür, die Sitzungen nicht zu lang auszudehnen. Zwei Stunden halte ich für die Obergrenze, da dann die Konzentration sowohl der Medianden als auch des Mediators nachlässt. Dies führt gern zu Verhärtungen in den Positionen und ist der Konfliktlösung nicht förderlich. Jeder, der anwaltlich tätig ist, weiß, dass nach zwei Stunden Beweisaufnahme in der Regel nicht der richtige Zeitpunkt für sachliche Vergleichsverhandlungen ist, es sei denn, man will (wie manche Richter) den dringenden Wunsch der Parteien, endlich den Gerichtssaal verlassen zu wollen, dazu nutzen, einen Vergleich zu erzwingen.
Die Frequenz der Sitzungen ist natürlich davon abhängig, wie eilig es die Beteiligten haben und ob in den Zeiten zwischen den Sitzungen noch Fragen zu klären oder Unterlagen zu beschaffen sind. Hier gibt es keine Regel, das sollte der Vereinbarung mit den Medianden und der jeweiligen Situation vorbehalten bleiben.