Mediatoren als Vorsitzende von Einigungsstellen?

Auf die Idee hat mich bereits vor längerer Zeit der Geschäftsführer eines großen Arbeitgeberverbandes gebracht. Als ich ihm unsere Ausbildung “Mediator/-in im Unternehmen (IHK)” vorgestellt habe, fragte er mich, ob es nicht eine Aufgabe für Mediatoren sei, den Vorsitz in einer Einigungsstelle gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu übernehmen? Ich denke, die Idee ist gut.

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Gerichte sind nicht alles

Viele Juristen sind aufgrund ihres Studiums ausschließlich darauf gepolt, dass nur Gerichte Streitigkeiten wirklich lösen können. Deshalb hat juristische Konfliktbearbeitung meistens den gleichen Workflow vom ersten Forderungsschreiben über außergerichtliche Verhandlungen zum Gericht. Damit heizen die Juristen die Konflikteskalation an. Begünstigt wird dies noch durch die Overconfidence-Bias, dem psychologischen Effekt, dass man seine eigene Position immer für stärker hält, als sie eigentlich ist. Fragen Sie einmal die beiden mandatierten Anwälte nach einer prozentualen Bewertung ihrer Erfolgsaussichten. Wenn die Summe der Prozentangaben unter 130 % liegt, waren das sehr vorsichtige Anwälte.

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Da fehlt sogar dem Mediator jegliche Empathie

Es gibt Verhaltensweisen, die selbst einem Mediator die Zornestöte oder die Tränen in die Augen treibt. In den vergangneen Wochen war es schon hart, bei manchem Posting zur Flüchtlingsfrage auf Facebook und anderen sozialen Median noch halbwegs Verständnis für die Schreiberlinge aufzubringen. Man kann es zumindest teilweise auf fehlende Bildung schieben (siehe die Beispiele hier und hier). Es gibt aber Postings, da gibt es keinen Bewertungsspielraum mehr, die sind schlicht in ihrer Empathielosigkeit und Unmenschlichkeit einzigartig. Gestern ging das Bild des ertrunkenen Flüchtlingskindes durch die Medien. Man kann sicherlich trefflich darüber diskutieren, ob man dieses Bild veröffentlich soll/darf oder nicht. Man kann auch über den Umgang mit Flüchtlingen und der Flüchtlingsfrage generell unterschiedlicher Meinung sein. Aber ein Kommentar unter dem Bild des ertrunkenen Jungen, der unter dem (ich hoffe doch) Pseudonym Ignatz Bubis veröffentlicht wurde, ist nicht mehr diskussionswürdig. Ich werde ihn hier nicht veröffentlichen. Wer in sehen will, mag hier nachschauen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Mensch, der noch einen winzigen Rest von Menschlichkeit in sich trägt, so etwas schreiben kann. Der Acount des Verfassers und auch der Post wurden mittlerweile auf Facebook gelöscht, Screenshots sind noch unterwegs (siehe der obige Link). Strafanzeigen sind auch erstattet worden. Nur ist es strafrechtlich nicht so relevant, wie es der Unmenschlichkeit diesees Beitrags entspricht. So jemand gehört in Therapie! Da fehlt mir als Mediator nun wirklich jegliche Empathie für den Verfasser!

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Nun auch mal was positives

Unter dem Titel “Es ist eigentlich noch schlimmer!” hatte ich mich darüber beschwert, dass Gerichte und auch Justizministerien immer noch mit gerichtsinterner oder gerichtsnaher Mediation werben. Hierbei hatte ich auhc das Landessozialgericht Saarland erwähnt, das auf der Homepage unter dem Stichwort Mediation auch noch der Flyer zur gerichtsnahen Mediation im Saarland zum Download angeboten wird. Per Mail hatte ich mich an das Landessozialgericht gewandt und um Löschung gebeten. Heute Morgen nun hat ein Richter am Landessozialgericht sich per Mail bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass leider vergessen wurde, die entsprechende Unterseite zu löschen und dass dies jetzt geschehen sei. Einige Minuten später kam noch eine Mail mit dem Postscriptum: “Da die Änderungen automatisch auf die Seiten eingestellt werden und das System (etwas) langsam arbeitet, kann es sein, dass die Aktualisierung erst im Laufe des Tages angezeigt wird.”

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Freie Mediatorenwahl

Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten derzeit bereits die Kostendeckung für Mediationsverfahren an, allerdings zum großen Teil mit Einschränkungen. Eine Übersicht finden Sie hier. Nunmehr hat sich das Landgericht Frankfurt am Main der Frage annehmen müssen, ob es zulässig ist, dass die Rechtsschutzversicherungen den Versicherten den Mediator vorschreiben. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin.

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