Dies sagt zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm in einer nicht mehr ganz taufrischen Entscheidung vom 16.10.2015 (17 Sa 696/15).
„Keine Druckkündigung ohne vorheriges Angebot einer Mediation!“ weiterlesen
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Dies sagt zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm in einer nicht mehr ganz taufrischen Entscheidung vom 16.10.2015 (17 Sa 696/15).
„Keine Druckkündigung ohne vorheriges Angebot einer Mediation!“ weiterlesen
Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.
Die Sitzordnung der ersten Geigen hinter dem ersten und zweiten Pult in einem Orchester war im Streit. Offenbar hängt hiervon auch die hierarchische Stellung des jeweiligen Musikers im Orchester ab. Da sich die Beteiligten nicht einig wurden, baten sie die Intendanz des Orchesters um Streitvermittlung. An der von der Intendanz vorgeschlagenen Mediation nahmen allerdings nicht alle Musiker der ersten Geiger teil. Die Intendanz wurde daher von den Teilnehmern an der Mediation gebeten, verpflichtend für aller Erste-Geige-Musiker ein Abschlussgespräch der Mediation anzuordnen.
„Mediation bei den ersten Geigen – keine Mitbestimmung“ weiterlesen