Ich hatte unter dem Titel: Der 5. Weg zur Scheidung über die zumindest in Europa noch weitgehend unbekannte Methode “Collaborative Law” zur Konfliktlösung berichtet. Einer der wichtigsten Grundsätze dieser Methode ist, dass sich die Beteiligten (also Klienten und Anwälte) verpflichten, die Gerichte möglichst nicht zu bemühen sondern eine einvernehmliche Lösung zu finden und dass die beteiligten Anwälte bei einem Scheitern des Collaborative Law Verfahrens die Klienten in einem anschließenden Gerichtsverfahren nicht vertreten werden. Diese Verpflichtung trifft sowohl die Parteien als auch die Anwälte.