Wie hätten Sie’s denn gern?

Im Jahre 2010 wurden insgesamt ca. 187.000 Ehen geschieden. Insgesamt waren in diesem Jahr 217.000 Scheidungsverfahren bei den Familiengerichten anhängig. Zusammen mit den vom Scheidungsverfahren abgetrennten Verfahren gab es ungefähr 430.000 andere Familiensachen. Aus der Statistik ist nicht zu entnehmen, wie viele Folgesachen mit den Scheidungsverfahren entschieden wurden. Allein diese Statistiken haben eine hohe Aussagekraft hinsichtlich des Konfliktpotenzials, das mit jeder Ehescheidung verbunden ist. Muss das sein?

Sie haben die Wahl, ob sie sich nach althergebrachter Weise scheiden lassen wollen, indem Sie den Gefühlen den Vortritt vor der Vernunft gewähren. Sie können um alles kämpfen, auch um Dinge, die ihnen eigentlich nicht wirklich wichtig sind, nur um den anderen zu verletzen. Sie können so auch viel Geld nutzlos verbrennen. Hierfür brauchen Sie Rechtsanwälte und Richter.

Paare mit Kindern, die sich für Kampf entscheiden, richten daneben noch mehr Schaden an. Nicht nur, dass Kinder unter einem solchen Scheidungskrieg leiten, sie lernen hierdurch auch am elterlichen Beispiel die falsche Methode der Konfliktlösung.

Sie haben aber auch die Wahl, die mit Trennung und Scheidung verbundenen Probleme und Konflikte eigenverantwortlich im Wege der Mediation zu lösen anstatt sie fremdbestimmt von einem Richter entscheiden zu lassen. Der große Vorteil für Sie ist, dass sie selbst das Verfahren und das Ergebnis in der Hand haben.

Gerade von Scheidung betroffene Kinder profitieren von einem solchen vernünftigen Verfahren. Immerhin sind von den 187.000 Ehescheidungsverfahren ungefähr 145.000 Kinder betroffen. Für diese Kinder ist es ohnehin schwierig, mit der Trennungs- und Scheidungssituationen klar zu kommen. Wenn es den Eltern gelingt, ihre Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen, ist es für sie viel leichter, die Scheidung der Eltern auszuhalten. Sie haben dann die Chance, bei ihrer eigenen Hochzeit beider Eltern einladen zu können, ohne sie auf der Feier auseinanderhalten zu müssen.

Nein! Die Art und Weise, wie sie Ihrer Scheidung bearbeiten hängt nicht davon ab, wie es zu der Trennung gekommen ist, sei es, dass sie übereingekommen sind, sich  zu trennen, sei es, dass einer der Ehepartner aus der Ehe ausgebrochen ist. Die Art und Weise, wie sie an die Scheidung herangehen, ist allein Ihre Entscheidung. Vielleicht sollten Sie bereits bei der Eheschließung einen Ehevertrag schließen, in denen sie eine Mediationsklausel aufnehmen.

Haben Sie sich einmal für die Mediation entschieden, ist es die Aufgabe des Mediators, Sie auf dem Pfad der Vernunft zu halten, so wie es Aufgabe des Anwalts ist, die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck zu vertreten.

Das einzige, was Scheidungswilligepaare tun müssen, ist sich für den zivilisierteren Weg zu entscheiden, im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kinder.

Alternative zum Rosenkrieg!

Kürzlich habe ich in diesem Blog über ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Betreuungsunterhalt geschrieben (Urteil des BGH vom 06.05.2009 Aktenzeichen XII ZR 114/08). Dieses Urteil ist, wenn man vor allem die dort enthaltenen Ausführungen zur Frage der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB liest, ein einziges Plädoyer für Familienmediation bzw. Konfliktcoaching für Trennungskonflikte.

Die Parteien dieses Rechtsstreits hatten im Juli 1989 geheiratet. Im Februar 1994 und April 1996 wurden die beiden Söhne geboren. Die Eheleute trennten sich zum Jahreswechsel 2002/2003. Im Juni 2004 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden.

Offensichtlich beharkten sich die Eheleute auf allen Ebenen in der Zwischenzeit. Das Unterhaltsverfahren wurde – wie aus dem Aktenzeichen des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen ersichtlich – 2005 eingeleitet. Das erstinstanzliche Urteil erging am 20.01.2005. Das Oberlandesgericht Karlsruhe in Freiburg entschied am 30.06.2008 über die Berufung. Insgesamt dauerte dann das Unterhaltsverfahren allein bisher circa 5 Jahre.

Aus dem Urteil des BGH ist ersichtlich, dass die Ehefrau eine Beförderung des Ehemanns zum (besser dotierten) Verwaltungsdirektor verhinderte, weil sie das Gehalt des Ehemanns pfänden ließ, obwohl dieser zuvor zugesichert hatte, den pfändbaren Teil seines Einkommens abzuführen. Ferner erstattete die Ehefrau Strafanzeigen gegen den Ehemann wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, Vollstreckungsvereitelung und Unterhaltspflichtverletzung. Die Strafanzeigen wurden gemäß § 153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Die Prozessbevollmächtigte der Ehefrau schrieb auch einen Brief an den Dienstvorgesetzten des Ehemanns, der zumindest Beleidigungen und üble Nachreden enthielt. Der Prozessbevollmächtigte des Ehemanns schrieb die Mitarbeiter der krankengymnastischen Gemeinschaftspraxis an, in der die Ehefrau teilzeitbeschäftigt war, und stellte dort die Glaubwürdigkeit der Ehefrau in Frage. Also ein netter Rosenkrieg!

Es ist unschwer vorzustellen, in welchem Maße sich das Verhältnis zwischen den ehemaligen Eheleuten im Rahmen dieser Streitigkeiten negativ weiterentwickelt hat. Die wirklich leidtragenden dieses fortdauernden Konflikts sind mit Sicherheit die beiden heute 15 und 13 Jahre alten Söhne der Eheleute. Auch das Ergebnis des Prozesses wird sicherlich zwei völlig unzufriedene Streitparteien zurücklassen, der Ehemann, weil er weiterhin Unterhalt an seine Exfrau zahlen muss, die Ehefrau, weil sich der ausgeurteilte Unterhalt mittlerweile verringert hat. Und – der Rechtsstreits ist immer noch nicht zu Ende, da der BGH den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hat, das nun erneut über den Unterhalt zu entscheiden hat.

Ich halte das Kostenargument immer für das schlechteste Argument zugunsten einer Familienmediation. Hier drängt sich aber auf, dass statt einer in der Mediation möglichen win-win-Lösung das Gegenteil bereits in Kostenhinsicht ergibt. Egal, was letztlich herauskommt, finanziell hat sich der Rechtsstreit sicherlich für beide Parteien nicht gelohnt.

Viel wichtiger ist aber, dass wohl im Rahmen dieser Auseinandersetzung die letzten Gemeinsamkeiten zwischen den Eheleuten zerdeppert wurden. Wie wollen diese Eheleute denn noch im Interesse ihrer beiden Kindern zusammenwirken, wie es das gemeinsame Sorgerecht vorsieht. Untersuchungen an Trennungswaisen haben klar ergeben, dass die negativen Folgen für die Psyche der Kinder dann am geringsten sind, wenn die Eltern es schaffen, ihren Paarkonflikt von ihrer Elternrolle zu trennen, ein Schritt, den nur die wenigsten im Rahmen einer streitigen rechtshängigen Auseinandersetzung schaffen. Auch kommt dazu, dass die Eltern es fertig bringen, ihren Kindern dann auch das Gefühl zu vermitteln, dass es ihnen erlaubt ist, ein gutes Verhältnis auch zum anderen Elternteil zu unterhalten.

Alle diese Gefahren können (müssen natürlich nicht, da nicht jede Mediation erfolgreich zu Ende geht) im Rahmen einer Mediation vermieden werden. Allein die Tatsache, dass man sich von Angesicht zu Angesicht gegenüber (oder nebeneinander) sitzt und sich selbst die Argumente mitteilen muss, führt zu einer anderen Art der Konfliktaustragung, als wenn die Eheleute ihre jeweiligen Prozessbevollmächtigten als Keule missbrauchen und damit anonymisiert auf den Partner einschlagen. Es ist oft für die Ehe(nichtmehr)partner eine neue Erfahrung, wenn der andere Teil des Ex-Paares einmal zuhört und die Argumente tatsächlich zur Kenntnis nimmt, wenn einmal nicht nur Forderungen und Positionen vorgebracht werden, sondern auch einmal die dahinter stehenden Interessen. Gerade in Unterhaltsfragen ist es interessant, einmal festzustellen, wohin das Geld geht, das der unterhaltspflichtige Teil zahlt. Vielfach stellen die Ex-Partner dann fest, dass beide nicht genügend Geld haben, um die notwendigen und nicht luxuriösen Ausgaben zu bestreiten. Wenn dann am Ende zwar keine partnerschaftlichen Gefühle aber wenigstens gegenseitiges Verständnis stehen, dann hat sich die Mediation nicht nur für die Ex-Partner sondern vor allem für die Kinder gelohnt.

Sollte der andere Partner zu einer Mediation nicht bereit sein oder der Konflikt für eine Mediation nicht geeignet sein, besteht auch die Möglichkeit, sich eines Konfliktcoaches zu bedienen, die den Konfliktbeteiligten im Verlauf des Konflikts begleitet und hilft, eine ausgeglichene und vernünftige Konfliktlösung zu erreichen. Denn: Emotionen sind der schlechteste Berater im Konfliktmanagement!

Vorteile der Familienmediation

Was Mediation eigentlich ist, will ich hier nicht noch einmal ausführen. In Wikipedia ist Mediation gut erklärt.

Welchen Vorteile hat Mediation in Trennungs- und Scheidungskonflikten?

Zunächst einmal bestimmen die Paare selbst, welche Themen im Rahmen des Mediationsverfahrens geklärt werden sollen. Sie sind nicht wie im Gerichtsverfahren durch die Anträge eingeschränkt.

Der Mediator oder die Mediatorin haben selbst keine Entscheidungsbefugnis. Es besteht daher keine Gefahr, dass gegen den eigenen Willen eine Lösung festgelegt wird.

Ziel des Mediationsverfahrens ist es, weg von den Positionen bzw. Ansprüchen hin zu den dahinter stehenden Interessen zu kommen und hieraus die möglichen Lösungen zu entwickeln. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei Unterhaltsfragen nicht nur die Düsseldorfer Tabelle angewandt wird, sondern auch einmal anhand eines Haushaltsfragebogens geklärt wird, welcher tatsächliche Bedarf besteht.

Hauptvorteil der Trennungs- und Scheidungsmediation ist aber sicherlich, dass bei einer erfolgreichen Mediation die Partner auch nach Trennung und Scheidung weiter miteinander kommunizieren können und so gerade bei gemeinsamen Kindern weiterhin das gemeinsame Wahrnehmen der Elternrolle möglich wird.

Untersuchungen haben auch gezeigt, dass Kinder eine Trennungs- und Scheidungssituation um so besser ohne Schäden überstehen, wenn die Eltern ihre Rolle als Eltern konfliktfrei wahrnehmen können. Dies ist bei einer erfolgreichen Mediation der Fall.

Letztlich sind auch selbstentwickelte indiviuelle Lösungen haltbarer und die Parteien sind zufriedener damit.

Mediation kann auch kostengünstiger sein als eine Trennung, bei der alle strittigen Fragen vor Gericht geklärt werden. In der Regel wird Mediation nach Stunden abgerechnet, wobei die Anzahl der für Mediationssitzungen aufgewandten Stunden von der Einigungsbereitschaft der Streitpartner abhängt. Das schnellste Paar hat bei uns eine Mediation in zwei Stunden erfolgreich beendet.