Ich hatte hier bereits darauf hingewiesen, dass das Schlichtungsverfahren für Stuttgart 21 keine Mediation war. Genau das rächt sich jetzt. Ein Schlichterspruch führt eben zu nicht mehr Akzeptanz des Ergebnisses bei den Beteiligten als bei einem Urteil im Gerichtsverfahren. Das besondere an einer Mediation ist eben, dass die Beteiligten die Lösung des Konflikts selbst erarbeiten. In einem Gerichtsverfahren oder Schlichtungsverfahren gibt es eben ein von einem Dritten (Richter oder Schlichter) ersonnenes Ergebnis (Urteil oder Schlichtungsspruch). Da gibt es für die Beteiligten eben nur das “friss oder stirb” oder das Berufungsverfahren. Eine Mediation hat nur dann ein Ergebnis, wenn die Beteiligten einen Konsens (im Idealfall) oder einen Kompromiss (im schlechteren Fall) gefunden haben.
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