Man muss sich mal gelegentlich die Justizstatistiken des Statistischen Bundesamtes zu Gemüte führen, die man hier findet. Demnach dauert ein Zivilverfahren vor einem Amtsgericht durchschnittlich 4,7 Monate (2012) und bei streitigem Urteil sogar 6,4 Monate. Im Saarland arbeitet man noch etwas langsamer. Da dauert ein Verfahren 5,5 Monate und bei streitigem Urteil 9,2 Monate. Also es vergeht mindestens ein halbes bis dreiviertel Jahr ehe man ein erstinstanzliches Urteil in Händen hält.
Da hat der Güterichter was zu tun
Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.
Müssen die Vorgesetzten alle Konflikte lösen können?
Vor einiger Zeit hatte ich eine Diskussion mit dem Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes im Saarland, als ich ihm Informationen über unseren IHK-Zertifikatslehrgang “Mediator/-in im Unternehmen (IHK)” überbrachte. Er meinte, es sei nicht richtig, die Führungskräfte aus der Verantwortung für die Konfliktlösung in ihrem Bereich zu entlassen.
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Brauchen wir überhaupt zertifizierte Mediatoren?
In der Gruppe Wirtschaftsmediation auf Xing hat Viktor Müller, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Mediation nicht ganz zu unrecht die Frage gestellt, wem die (immer noch nur im Entwurf vorliegende) Verordnung über die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren überhaupt nützen soll.
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Die erste Staffel des Mediators Paul Kemp
Die ARD hatte in Kooperation mit dem ORF eine Weekly Soap über den Mediator Paul Kemp mit Harald Krassnitzer produziert und in den letzten 13 Wochen ausgestrahlt. Sie haben die Serie verpasst? Seien Sie nicht traurig.
Zu kurz gesprungen?
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde Mitte 2012 auch der § 253 Abs. 3 ZPO wie folgt ergänzt: “(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:
1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;”
Paradiesische Zustände
Nun, dass Mediation in den USA bereits viel eher als bei uns angewandt wurde und dass dort Mediation auch öfter nachgefragt wird als bei uns, dürfte hinlöänglich bekannt sein. Zufällig bin ich auf einen Artikel des amerikanischen Mediators Jay Lee Berman gestoßen, den dieser im Advocate Magazine schon im September 2012 veröffentlicht hatte. Es geht dort um die Entwicklung der Mediation durch das Mediaitonsprogramm des Los Angeles Superior Court.
Und was ist mit den Kindern?
Der Streit um Umfang und Ausgestaltung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Elternteil, bei dem er nicht seinen Hauptaufenthalt hat, ist oft Gegenstand von Mediation, manchmal auch in der Richtung, dass der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit sich aufhält, mehr Umgangszeiten des anderen Elternteils wünscht, um selbst mehr Freiräume für sich selbst zu haben (Ja es ist auch mal schön, etwas ohne Kind(er) zu unternehmen!).
Warum kommen die eigentlich nicht von selber drauf?
Das muss man sich wirklich fragen. Mit “die” meine ich die deutschen Richter. In einer Presseerklärung vom 21.08.2014 hat der Deutsche Rcihterbund darauf hingewiesen, dass 71 % der Deutschen die Gerichte für Überlastet halten. Nach dem Roland Rechtsreport waren es sogar 73 % der Deutschen, die diese Meinung hatten und 79 % meinten auch, das die Verfahren zu lange dauern. Erst vor kurzem wurde über den Jungrichter aus dem Saarland debattiert, der wegen zu hoher Anforderungen das Handtuch geschmissen und dies in einem offenen Brief erklärt hatte. Ich glaube das auch, auch wenn ich teilweise die Überlastung eher auf der Ebene der Justizbediensteten sehe, bei denen immer mehr eingespart wird. Allerdings führt dies auch dazu, wie sich ein Staatsanwalt einmal bei mir beklagte, dass sie jetzt die Anklageschrift selbst ins Reine schreiben müssten.
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Mediation und Beschwerdemanagement
Ein gutes Beschwerdemanagement trägt dazu bei, die Kundenbindung an ein Unternehmen zu erhöhen. Eine gut bearbeitete Beschwerde eines Kunden kann aus einem potenziellen negativen Kommunikator (bekanntlich werden negative Erfahrungen von Kunden wesentlich öfter weitergegeben als positive) einen Mund zu Mund Werber für das eigene Unternehmen machen. Viele (aber bei weitem noch nicht alle) Unternehmen haben dies erkannt.