Zeig mir’s!

Eines der mächtigsten Werkzeuge des Mediators ist es, nicht nur mit den Medianden zu sprechen, sondern die Komplexität der zu behandelnden Konflikt-Themen zu visualisieren. Ein Flipchart oder Whiteboard ist eine unverzichtbare Ausstattung eines Mediationszimmers.

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Die machen das doch anders!

Rick Weiler, ein bekannter kanadischer Mediator berichtet hier auf dem Kluwer Mediation Blog über eine Mediation, bei der es um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen zwei Versicherungen ging. Das würden zumindest die deutschsprachigen Mediatoren kaum als Mediation bezeichnen. Der Ablauf ist ganz anders als wir Mediation strukturieren und das ganze ähnelt eher einem Feilschen auf einem orientalischen Basar als einer Mediation.

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Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Mediation?

Die übliche Juristenantwort lautet: Das kommt darauf an. Es kommt auf die Rechtsschutzversicherung an und es kommt darauf an, wann der Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Eins aber steht fest: Die Rechtsschutzversicherungen haben gemerkt, dass bei ihren Kunden ein Bedarf für Mediation besteht. Sie haben auch gemerkt, dass eine Mediation preisgünstiger sein kann als ein Gerichtsverfahren.

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Eine gewisse Vorstellung von der Zukunft…

…ist durchaus hilfreich, wenn es in der Mediation darum geht, die Interessen der Medianden in der Phase der Konflikterhellung herauszufinden. Es ist immer wieder für mich als Mediator erstaunlich, dass die Beteiligten genau wissen, was sie nicht (mehr) wollen. In aller Regel haben sie aber keine Vorstellung davon, was sie wollen und wie ihre Zukunft aussehen soll.

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Alternative Streitbeilegung für Verbraucher kommt

Das Europäische Parlament hat zwei Richtlinien verabschiedet, die sich mit alternativer Streitbelegung (AS) bzw. Online-Streitbeilegung (OS) bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen beschäftigt. Nach diesen Richtlinien, die von den nationalen Gesetzgebern noch binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und anbietenden Unternehmen bei Produkten oder Dienstleistungen durch alternative Streitbeilegungsmethoden gelöst werden können.

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Person und Problem getrennt behandeln…

…das ist eine der Grundanforderungen der Harvard-Verhandlungsmethode (Siehe “Das Harvard-Konzept: Der Klassiker der Verhandlungstechnik” von Roger Fisher und Willam Ury u.a.). Dies bedeutet, dass man im Rahmen von Verhandlungen auf der Sachebene bleibt und vorhandene Störungen im zwischenmenschlichen Bereich davon getrennt verhandelt oder bespricht. Das ist bei Verhandlungsthemen, die die Verhandlungspartner auch emotional bewegen, natürlich eine recht schwer einzuhaltene Forderung. Zumal einige psychologische Fehler bzw. Irrtümer zu emotionalen Spannungen zwischen den Parteien beitragen. „Person und Problem getrennt behandeln…“ weiterlesen