Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hatt einen Kompromiss gefunden. Es bleibt nun dabei: Mediation ist ausschließlich die außergerichtliche Mediation. Gerichtliche Mediatoren wird es nicht mehr geben.
Gerichtliche Mediation soll nun doch ins Gesetz
Wie Legal Tribune Online (LTO) hier berichtet, hat man sich im Vermittlungsausschuss, der heute um 18 Uhr zusammentritt und u.a. auch über das Mediationsgesetz beraten soll, über Änderungen geeinigt. Demnach soll die gerichtliche Mediation zukünftig in den Prozessordnungen ausdrücklich geregelt werden.
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Das Verhandlungsdilemma
In Verhandlungen haben alle Verhandlungsführer immer die Wahl zwischen kooperativem und kompetitivem Verhandeln.
Von wem stammt der Vorschlag?
Als Mediator muss man Verhaltensweisen von Personen in Verhandlungssituationen kennen, um eine Mediation zum Erfolg führen zu können.
Verhandlungsmacht durch Vorbereitung
Der wichtigste Punkt bei der Verhandlungsvorbereitung ist das Herausfinden der Nichteinigungsalternative (NEA) oder neudeutsch BATNA (Best Alternative to a Negotiated Agreement). Das sind die Alternativen, die ich ohne Verhandlung habe oder wenn die Verhandlung scheitert. Eine gute Nichteinigungsalternative stärkt meine Verhandlungsposition immens.
Wir warten weiter!!
auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um die außergerichtliche Mediation. Ihnen geht es um die Aufrechterhaltung der in manchen Bundesländern eingeführten gerichtlichen Mediation.
Scheidung wozu?
Die Saarbrücker Zeitung berichtet heute, dass im Saarland weit mehr als die Hälfte aller Ehen wieder geschieden wird (55 %). Hier gehts zu dem Artikel.
Das Umgangsrecht in der Mediation
Das Umgangsrecht ist in der Trennungs- und Scheidungsmediation oft Gegenstand des Mediationsverfahrens. Hier gilt es, die Interessen der beiden Elternteile und die Interessen/das Wohl der Kinder unter einen Hut zu bringen.
Das Sorgerecht in der Mediation
Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, z.B. weil er seinen Wohnsitz in Zukunft in großer Entfernung nehmen will.
Juristische Reaktanz
Mediation ist in der Bevölkerung nach dem Roland Rechtsreport relativ bekannt (65 % der Erwachsenen kennen Mediation). Von diesen wird Mediation als sehr positiv bewertet. Die Mehrheit würde auch die Mediation einem Gerichtsverfahren vorziehen. Auch nach der PWC-Studie “Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich” liegt Mediation von den Vorteilswerten an zweiter Stelle nach der Verhandlung, während das Gerichtsverfahren an letzter Stelle rangiert. Sieht man sich in der gleichen Studie aber an, was tatsächlich genutzt wird, so findet sich das Gerichtsverfahren nach der Verhandlung nun an zweiter Stelle und die Mediation landet auf dem letzten Platz.