Mediation: Grundsatz der Vertraulichkeit oder es bleibt unter uns

Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze des Mediationsverfahrens. Die Beteiligten des Verfahrens können nur dann offen über ihre Interessen verhandeln, wenn sie sicher sein können, dass nichts von dem gegen sie verwandt werden kann. Gerade in der Familienmediation geht es auch darum, Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse zu klären. Auch hier ist gegenseitige Offenheit unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Konfliktlösung. Dies kann nur durch die Garantie der Vertraulichkeit erreicht werden.

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Mediation – rechtlicher Rahmen

Auch Mediation ist nicht frei von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese waren früher teilweise umstritten, insbesondere die Frage, ob Mediation den Anwälten vorbehalten ist. Dies hat der Gesetzgeber zugunsten der nichtanwaltlichen Mediatoren entschieden. Gemäß § 2 Abs. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift, keine Rechtsdienstleistung, kann daher von jedermann ausgeübt werden.

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