Am Ende des bereits dargestellten Einleitungsgesprächs werden üblicherweise bereits die in der Mediation zu bearbeitenden Themen gesammelt und in eine Reihenfolge gebracht, in der die Themen bearbeitet werden sollen.
Kommunikation: Die fünf Arten der Gesprächspause
Sowohl die anwaltliche Tätigkeit als auch die Mediation beruhen zum größten Teil auf Kommunikation. Kenntnisse der Grundlagen von Kommunikation bzw. gute Kenntnisse und das Beherrschen der kommunikativen Werkzeuge sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit in der Mediation und auch im Beratungsbereich.
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Phasen der Mediation: Das Einleitungsgespräch
Mediation ist bekanntlich ein strukturiertes Verfahren. Die einzelnen Phasen habe ich bereits in einem früheren Posting vorgestellt.
Mediation: Grundsatz der Vertraulichkeit oder es bleibt unter uns
Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze des Mediationsverfahrens. Die Beteiligten des Verfahrens können nur dann offen über ihre Interessen verhandeln, wenn sie sicher sein können, dass nichts von dem gegen sie verwandt werden kann. Gerade in der Familienmediation geht es auch darum, Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse zu klären. Auch hier ist gegenseitige Offenheit unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Konfliktlösung. Dies kann nur durch die Garantie der Vertraulichkeit erreicht werden.
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Neutralität in der Mediation
Die Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators ist einer der Kernpunkte der Mediation. Dies bedeutet, dass der Mediator inhaltlich neutral bleibt. Der Mediator – auch der anwaltliche Mediator – wird keine eigenen Lösungsvorschläge einbringen. Er wird auch Lösungsvorschläge der Konfliktbeteiligten nicht kommentieren oder bewerten.
Mediation – rechtlicher Rahmen
Auch Mediation ist nicht frei von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese waren früher teilweise umstritten, insbesondere die Frage, ob Mediation den Anwälten vorbehalten ist. Dies hat der Gesetzgeber zugunsten der nichtanwaltlichen Mediatoren entschieden. Gemäß § 2 Abs. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift, keine Rechtsdienstleistung, kann daher von jedermann ausgeübt werden.
Vergangenheit oder Zukunft?
Grundlage juristischer Entscheidungen ist normalerweise die Vergangenheit. Prozesse werden entschieden, indem geklärt wird, was in der Vergangenheit war, ggfls. durch eine Beweisaufnahme. Juristen gehen dabei davon aus, dass es die eine (richtige) Wahrheit gibt, die herausgefunden werden muss.
Die bessere Konfliktlösung
Im Rahmen der Mediation gibt es 5 Stufen von Konfliktlösungen, die in der abgestuften Reihenfolge Stufe für Stufe angestrebt werden. „Die bessere Konfliktlösung“ weiterlesen
Das Eisberg-Modell oder warum Juristen Konflikte nicht lösen
Die sechs Konfliktlösungsstrategien
Nach Gerhard Schwarz (Konfliktmanagement: Konflikte erkennen, analysieren, lösen) lassen sich die Konfliktlösungen auf 6 Grundmuster zurückführen. Diese Grundmuster sind auch historisch bzw. menschheitsgeschichtlich gewachsen und stellen eine Evolution dar. „Die sechs Konfliktlösungsstrategien“ weiterlesen