Die italienische Gesetzgebung ist den Schritt in Richtung Prozessvermeidung durch Mediation bisher am konsequentesten gegangen und hat offensichtlich Erfolg damit. In bestimmten Zivilsachen ist dort ein vorgeschaltetes Mediationserstgespräch obligatorisch. Wenn die Parteien wollen, können sie dann einfach aussteigen. Die große Mehrzahl der Parteien nebst Anwälte entscheidet sich allerdings für die Durchführung des vollen Mediationsverfahrens. Ca. 50 % der Fälle enden mit einer Vereinbarung. Die Belastung der Gerichte ist entsprechend erheblich zurückgegangen. Ich hatte bereits auf diesem Blog darüber berichtet (hier).
