Das Europäische Parlament hat zwei Richtlinien verabschiedet, die sich mit alternativer Streitbelegung (AS) bzw. Online-Streitbeilegung (OS) bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen beschäftigt. Nach diesen Richtlinien, die von den nationalen Gesetzgebern noch binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und anbietenden Unternehmen bei Produkten oder Dienstleistungen durch alternative Streitbeilegungsmethoden gelöst werden können.
Für alle Vertragsstreitigkeiten in jedem Sektor sollen Einrichtungen für AS geschaffen werden. Für online-Käufe soll es OS-Plattformen geben, über die die Streitigkeiten durch außergerichtliche Online-Streitbeilegung gelöst werden sollen.
Nach Untersuchungen der EU kam es bei fast jedem fünften Verbraucher beim Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen zu Problemen. Schätzungen zufolge könnten Verbraucher in der EU mithilfe gut funktionierender und transparenter alternativer Streitbeilegungsverfahren 22,5 Mrd. EUR pro Jahr sparen, so die Pressemitteilung der EU.
Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass die AS Verfahren transparent gestaltet sind, dass die Personen, die die AS-Verfahren (z.B. Mediation) durchführen, unabhängig sind, dass die Verfahren fair gestaltet sind. Diese Verfahren sind freiwillig und schließen nicht aus, dass Verbraucher das Gericht anrufen. Ferner soll sichergestellt werden, dass Verjährungsfristen während der AS-Verfahren nicht ablaufen. Die Verfahren sollen innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein.
Man darf auf die Umsetzung dieser Richtlinie bei uns gespannt sein. Dies ist ein weiterer Schritt, die Streitkultur hin zu einer außergerichtlichen konsensualen Lösung zu verändern.