219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: “Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?”
Die Antwortmöglichkeiten waren:
Abschlussvereinbarung
Konflikt beendet
Versachlichung ohne Wirkung
Abbruch einseitig
Abbruch beiderseitig
gescheitert
Die Verfasser des Abschlussberichts sind aufgrund der Antworten auf diese Frage der Meinung, dass die Tatsache, dass in 76 % der Fälle eine Abschlussvereinbarung abgeschlossen wird, nicht heiße, dass damit der Konflikt beendet sei, da ja immerhin 42 % angegeben hätten, dass der Konflikt selten oder nie beendet werde.
Ich glaube aber eher, dass hier ein Missverständnis zwischen den Fragestellern und den Beantwortern der Fragen erkennbar ist. Ich glaube eher, dass diese Frage als Alternativfrage verstanden wurde. Wenn der Konflikt nicht durch Abschlussvereinbarung beendet wurde, wurde er durch die Mediation anderweitig beendet? Das gleiche gilt für die Frage nach der Versachlichung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwar 76 % aller Befragten mindestens überwiegend die Mediation durch eine Abschlussvereinbarung beenden aber nur zu 24 % davon ausgehen, dass der Konflikt damit beendet ist bzw. zu 42 % der Meinung sind, durch Mediation den Konflikt selten oder nie zu beenden.
Welche Mediatorin, welcher Mediator macht eine Abschlussvereinbarung, ohne damit den Konflikt zu beenden. Dann wäre das doch nur eine vorläufige Vereinbarung oder eine Vereinbarung von Teilaspekten. Zumindest ich würde die Mediation dann doch nicht beenden sondern die fehlenden Aspekte und Streitthemen noch bearbeiten. Daher erscheint mir das Ergebnis, so wie es in dem Bericht interpretiert wird, nicht schlüssig und logisch. Auch das im Bericht aufgeführte Beispiel ist eher abstrus (Eltern einigen sich in der Mediation über das Umgangsrecht, reden aber nach wie vor nicht miteinander).
Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.