Müssen die Vorgesetzten alle Konflikte lösen können?

Vor einiger Zeit hatte ich eine Diskussion mit dem Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes im Saarland, als ich ihm Informationen über unseren IHK-Zertifikatslehrgang “Mediator/-in im Unternehmen (IHK)” überbrachte. Er meinte, es sei nicht richtig, die Führungskräfte aus der Verantwortung für die Konfliktlösung in ihrem Bereich zu entlassen.

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Zu kurz gesprungen?

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde Mitte 2012 auch der § 253 Abs. 3 ZPO wie folgt ergänzt: “(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:
1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe  entgegenstehen;

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Paradiesische Zustände

Nun, dass Mediation in den USA bereits viel eher als bei uns angewandt wurde und dass dort Mediation auch öfter nachgefragt wird als bei uns, dürfte hinlöänglich bekannt sein. Zufällig bin ich auf einen Artikel des amerikanischen Mediators Jay Lee Berman gestoßen, den dieser im Advocate Magazine schon im September 2012 veröffentlicht hatte. Es geht dort um die Entwicklung der Mediation durch das Mediaitonsprogramm des Los Angeles Superior Court.

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Und was ist mit den Kindern?

Der Streit um Umfang und Ausgestaltung des Umgangsrechts des Kindes mit dem Elternteil, bei dem er nicht seinen Hauptaufenthalt hat, ist oft Gegenstand von Mediation, manchmal auch in der Richtung, dass der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit sich aufhält, mehr Umgangszeiten des anderen Elternteils wünscht, um selbst mehr Freiräume für sich selbst zu haben (Ja es ist auch mal schön, etwas ohne Kind(er) zu unternehmen!).

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Warum kommen die eigentlich nicht von selber drauf?

Das muss man sich wirklich fragen. Mit “die” meine ich die deutschen Richter. In einer Presseerklärung vom 21.08.2014 hat der Deutsche Rcihterbund darauf hingewiesen, dass 71 % der Deutschen die Gerichte für Überlastet halten. Nach dem Roland Rechtsreport waren es sogar 73 % der Deutschen, die diese Meinung hatten und 79 % meinten auch, das die Verfahren zu lange dauern. Erst vor kurzem wurde über den Jungrichter aus dem Saarland debattiert, der wegen zu hoher Anforderungen das Handtuch geschmissen und dies in einem offenen Brief erklärt hatte. Ich glaube das auch, auch wenn ich teilweise die Überlastung eher auf der Ebene der Justizbediensteten sehe, bei denen immer mehr eingespart wird. Allerdings führt dies auch dazu, wie sich ein Staatsanwalt einmal bei mir beklagte, dass sie jetzt die Anklageschrift selbst ins Reine schreiben müssten.

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Mediation und Beschwerdemanagement

Ein gutes Beschwerdemanagement trägt dazu bei, die Kundenbindung an ein Unternehmen zu erhöhen. Eine gut bearbeitete Beschwerde eines Kunden kann aus einem potenziellen negativen Kommunikator (bekanntlich werden negative Erfahrungen von Kunden wesentlich öfter weitergegeben als positive) einen Mund zu Mund Werber für das eigene Unternehmen machen. Viele (aber bei weitem noch nicht alle) Unternehmen haben dies erkannt.

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Mit Netz geht’s besser

Lineares Denken in Wenn-Dann-Beziehungen ist typisch für das juristische Denken. Theoretisch muss (eigentlich) jeder Jurist bei gegebenem Sachverhalt zu demselben Ergebnis kommen. Das lernen wir ja bereits im Studium. Dort wird uns immer ein Sachverhalt vorgegeben und letztlich ist der Maßstab unserer Note die Musterlösung. Und dort wor die Gesetze nicht so eindeutig formuliert sind oder (was noch eher der Fall ist) der Sachverhalt nicht wirklich zum Gesetzestext passt, muss dann letztlich das Gericht aufgrund (so sollte es sein) einer stringenten juristischen Begründung klären, was gilt.

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Lohnt sich eine Prozessrisikoberechnung?

Natürlich geben die Rechtsanwälte eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der eigenen Rechtsposition ab, bevor sie einen Prozess einleiten oder auf der Beklagtenseite aufnehmen. Diese Aussagen sind in aller Regel allerdings eher schwammig (“Ich denke, wir haben gute Aussichten” usw.). Die Einschränkungen (vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand) werden von den Mandanten oft nicht richtig wahrgenommen, wass dann bei negativem Ausgang oft für Verstimmung sorgt, oder schlicht für unbrauchbar gehalten (“Typisch Jurist! Mit der Antwort kann keiner etwas anfangen.”).

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