Kürzlich bin ich beim Güterichter-Forum (ich wusste gar nicht, dass es so was gibt) über die Statistik 2012 (eine neuere habe ich leider nicht gefunden) gestolpert. Schon interessant, welche große Akzeptanz das derzeitige Lieblingskind der Justizminister hat. Im Durchschnitt hat 2012 jeder der 1292 Güterichter an den 380 Gerichten, die mit Güterichter ausgestattet waren, sage und schreibe 6 Fälle bearbeitet, immerhin alle 2 Monate einen. Toll! Lohnt dafür der Aufwand, Richter als Güterichter (oder gar als Mediatoren) ausbilden zu lassen?
Anwaltsmediator (k)ein Erfolgskonzept?
Vielfach wird es so dargestellt, als müsse ein Mediator Anwalt oder doch zumindest Jurist sein. Dass Mediationsgesetz macht hierzu keinerlei Vorgaben (siehe § 5 MediationsG). Manche Mediationsausbildungsinstitute haben bestimmte Vorgaben an die Grundberufe. Die meisten Mediationsverbände knüpfen keine beruflichen Voraussetzungen an die Anerkennung als Mediator (außer natürlich eine Ausbildung nach den jeweiligen Standards und praktische Nachweise). Also per se muss ein Mediator keine juristische Vorbildung haben.
Wissen Sie eigentlich, was in § 253 ZPO steht?
Diese Frage könnte man den Rechtsanwälten, den Richtern und den Parteien des Zivilprozesses stellen. Die Antworten auch der Juristen wären unvollständig. Seit Ende Juli 2012 wurde § 253 Abs. 3 ZPO nämlich geändert. Seitdem muss nämlich die Klageschrift auch enthalten: “die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen”.
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Nur etwas für Warmduscher?
Für viele ist Mediation nur eine Konfliktlösungsmethode für Esotheriker und Weicheier. Dem ist nicht so. Mediation ist ein professioneller Weg, auch oder gerade eskalierte Streitigkeiten durch ein klar strukturiertes Verfahren einer konsensualen Lösung zuzuführen. Gerade die aufeinander aufbauenden Schritte der Mediation ermöglichen es, weg von einem distributiven Verhandeln zu einem interessengerechten Ergebnis zu kommen.
Mehr Mediation!?
“Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen
Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation
angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.” So lautet Art. 1 der sogenannten Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen), die den Anstoß für das deutsche Mediationsgesetz gesetzt hat. Nun hat sich am 20.01.2014 der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung mit dem Titel: ‘Neustart’ der Mediationsrichtlinie: Überprüfung der begrenzten Auswirkung ihrer Einführung und Vorschläge von Maßnahmen zur Steigerung der Zahl der Mediationen in der EU befasst die von der Abteilung C (Bürgerrechte und Verfassungsangelegenheiten) der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union in auftrag gegeben wurde.
Da ist doch noch was drin!
Der Roland Rechtsreport ist immer eine Quelle von Erkenntnissen. Nun ist der Report 2014 herausgekommen und kann hier heruntergeladen werden. In Teil A wird die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem, zur Chancengleichheit und zur Mediation untersucht.
Scheidungsmediation: Was man tun und was man lassen sollte
Einige Dinge, die beachtenswert sind, wenn man eine Trennungs- oder Scheidungsmediation in Anspruch nehmen will: „Scheidungsmediation: Was man tun und was man lassen sollte“ weiterlesen
So kann’s auch gehen
Wie das Journal der American Bar Association (ABA) berichtet, misslang offenbar in Manchester (Tennessee) eine Trennungs- und Scheidungsmediation in einem Anwaltsbüro. Jedenfalls verließ die Ehefrau eines Arztes die Mediationssitzung und streckte anschließend ihren Noch-Ehemann von hinten mit 7 Schüssen nieder, wobei 4 Schüsse den Ehemann trafen und lebensgefährlich verletzten. Die Ehefrau meinte, dass der Ehemann und dessen Freundin sie gemobbt und drangsaliert hätten.
Die Briten haben es erkannt…
…dass Mediation in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten der beste Weg ist, um möglichst wenig an Schäden anzurichten. Deshalb hat das britische Justizministerium einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten ein verpflichtendes “mediation information and assessment meeting (MIAM)” vorsieht. Das bedeutet, dass vor einem Gerichtsverfahren in Kindschaftsangelegenheiten und finanziellen Auseinandersetzungen eine Sitzung vorausgehen muss, in dem über Mediation informiert wird und überprüft wird, ob Mediation möglich ist.
Die beste Werbung für Mediation
Anwalts Liebling hat bereits vor einiger Zeit Deutschlands größten Streitatlas veröffentlicht. Es ist nicht genau zu ersehen, ob hier nur gerichtliche oder auch außergerichtliche Streitigkeiten zugrunde gelegt wurden. Auf jeden Fall ist jeder Sechste (in Bayern) bis zu mehr als jeder Vierte in einen rechtlichen Konflikt verwickelt. Und die Konflikte dauern mehrheitlich länger als ein halbes Jahr, mehr als ein Drittel sogar länger als ein Jahr.