Ich lebe von Mediation und halte Mediation für eine (sehr) gute Art, Konflikte wirklich zu lösen (statt nur über Ansprüche zu entscheiden). Aber gerade dann, wen man Mediation als Dienstleistung verkaufen will, sollte man auch die möglichen Nachteile der Mediation nicht verheimlichen. Und Mediation hat auch Nachteile.
Juristische Risikoanalyse
Sie sollte eigentlich am Anfang jedes Mandats stehen oder zumindest vor Aufnahme eines Prozesses: Die juristische Risikoanalyse. Klar, das machen die Anwälte auch, dass sie zunächst einmal den Sachverhalt ermitteln und dann juristisch prüfen, ob der Fall nicht aussichtslos ist (es soll sogar Anwälte geben, die auch in einem solchen Fall im Interesse ihres Einkommens tätig werden). Eine solche Analyse ist aber nicht nur im Interesse der Vermeidung eigener Haftungsrisiken anzuraten, sondern auch im Interesse einer für den Mandanten zufriedenstellenden Mandatsbeziehung.Nicht zuletzt ist eine solche Risikoanalyse auch notwendig, um im Rahmen von Verhandlungen oder einer Mediation die eigene Verhandlungsposition einschätzen zu können.
Intelligenzfalle Gruppensitzung in der Mediation
Der Kluwer Mediation Blog weist in seinem heutigen Beitrag “Why Litigators Become Less Intelligent in Group Mediation Settings” auf neuere Ergebnisse der Hirnforschung hin. Demnach machen Gruppentreffen eher dümmer als intelligenter. Die Forschung des Human Neuroimaging Laboratory am Virginia Tech Varilion Institute ergaben, einen Zusammenhang von Zuweisung von sozialen Status in Kleingruppen und Gehirnleistung. Praktisch bedeutet das, dass in Wettbewerbssituationen eher der lauteste den Ton angibt und das Niveau der Gruppenleistung bestimmt als der intelligenteste.
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Scheidungsurlaub – warum nicht?
Der Blog “The Business of Law” hat letzte Woche von einem neuen Geschäftsmodell berichtet: Scheidungsweekend im Divorce-Hotel. Erst habe ich den Kopf geschüttelt. Aber die Idee ist wirklich nicht schlecht. Natürlich wird kein Paar nach dem Wochenende geschieden sein, das verhindert schon das Scheidungsverfahren. Aber es ist durchaus möglich, in dieser Zeit die im Rahmen von Trennung und Scheidung anfallenden Problem zu lösen.
Der zertifizierte Mediator nach dem Mediationsgesetz
Das nun endgültig verabschiedete Mediationsgesetz wird demnächst in Kraft treten. In § 5 dieses Gesetzes ist zunächst einmal erklärt, dass sich jeder als Mediator bezeichnen kann. Der Mediator hat aber in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Das Gesetz definiert dann eine geeignete Ausbildung wie folgt: Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln
1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie de ren Ablauf und Rahmenbedingungen,
2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
3. Konfliktkompetenz,
4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.
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Konfliktkostenstudie II – ein Plädoyer für Mediation im Unternehmen
2009 hatte die Unternehmensberatung die Konfliktkostenstudie I herausgebracht, die die theoretische Grundlage für die Messung von Konfliktkosten darstellte. Nun hat KPMG die Konfliktkostenstudie II herausgebracht. Diese Studie ist mehr praxisorientiert. In Beispielfällen wird die Höhe der entstandenen Konfliktkosten ermittelt und dargestellt. Es wird auch erklärt, wie durch ein rechtzeitiges Bearbeiten des Konflikts die Kosten wesentlich hätten reduziert werden können. Diese Konfliktkostenstudie ist wirklich interessant zu lesen, insbesondere die Beispiele aus der Praxis, die nicht nur große Unternehmen betreffen.
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Da weiß die Bundesregierung wohl nicht, was der Bundestag tut
Die Bundesregierung hat sich in einem Presseartikel für die Verabschiedung des Mediationsgesetzes durch den Bundestag gelobt. Dass sie nicht darauf hinweist, dass das Gesetz letztlich durch die europäische Mediationsrichtlinie erzwungen wurde und eigentlich schon längst überfällig war, mag man ihr noch verzeihen. Nicht jedoch, dass sie offenbar überhaupt nicht bemerkt hat, dass der Bundestag den Regierungsentwurf erheblich abgeändert hatte und nun eine erleichterte Vollstreckung von in der Mediation getroffenen Vereinbarungen überhaupt nciht mehr im Gesetz enthalten ist. Gleichwohl erklärt die Bundesregierung der Presse: “Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert.”
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Und plötzlich ging es ganz schnell
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hatt einen Kompromiss gefunden. Es bleibt nun dabei: Mediation ist ausschließlich die außergerichtliche Mediation. Gerichtliche Mediatoren wird es nicht mehr geben.
Gerichtliche Mediation soll nun doch ins Gesetz
Wie Legal Tribune Online (LTO) hier berichtet, hat man sich im Vermittlungsausschuss, der heute um 18 Uhr zusammentritt und u.a. auch über das Mediationsgesetz beraten soll, über Änderungen geeinigt. Demnach soll die gerichtliche Mediation zukünftig in den Prozessordnungen ausdrücklich geregelt werden.
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Das Verhandlungsdilemma
In Verhandlungen haben alle Verhandlungsführer immer die Wahl zwischen kooperativem und kompetitivem Verhandeln.