Wir warten weiter!!

auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um die außergerichtliche Mediation. Ihnen geht es um die Aufrechterhaltung der in manchen Bundesländern eingeführten gerichtlichen Mediation.

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Das Sorgerecht in der Mediation

Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, z.B. weil er seinen Wohnsitz in Zukunft in großer Entfernung nehmen will.

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Juristische Reaktanz

Mediation ist in der Bevölkerung nach dem Roland Rechtsreport relativ bekannt (65 % der Erwachsenen kennen Mediation). Von diesen wird Mediation als sehr positiv bewertet. Die Mehrheit würde auch die Mediation einem Gerichtsverfahren vorziehen. Auch nach der PWC-Studie “Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich” liegt Mediation von den Vorteilswerten an zweiter Stelle nach der Verhandlung, während das Gerichtsverfahren an letzter Stelle rangiert. Sieht man sich in der gleichen Studie aber an, was tatsächlich genutzt wird, so findet sich das Gerichtsverfahren nach der Verhandlung nun an zweiter Stelle und die Mediation landet auf dem letzten Platz.

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Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines Mediationsverfahrens?

Im Rahmen eines Umgangsrechtsstreits hatten die Kindeseltern vor dem Familiengericht eine Vereinbarung getroffen, eine Mediation mit dem Ziel der Herbeiführung des Umgangs entsprechend der bereits vorhandenen Umgangsregelung durchzuführen. Das Familiengericht hat sodann durch in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss die Lebensberatung mit der Mediation zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin beauftragt mit dem Ziel, das zwischen den Beteiligten vereinbarte Besuchsrecht des Antragstellers mit den Kindern herbeizuführen.

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Mediation am Bau

Baustreitigkeiten haben ein immanentes Problem: Sie dauern zu lange. Gerade bei größeren Baumaßnahmen hat man in aller Regel nicht die Zeit, erst ein langes Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme durch Sachverständige abzuwarten. Oft bedarf es kurzfristiger Entscheidungen, die mit den herkömmlichen juristischen Maßnahmen nicht zu schaffen sind. Selbst ein selbstständiges Beweisverfahen bei Gericht dauert mit der Einholung eines Gutachtens viel zu lange, wenn deshalb die ganze Baumaßnahme ins Stocken gerät.

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