Ich bin eigentlich ein Gegner davon, ständig die Kosten eines Mediationsverfahrens mit den Kosten eines Prozesses zu vergleichen und damit zu werben, dass Mediation das wesentlich billigere preiswertere Verfahren ist. Durch Zufall bin ich heute über eine Entscheidung des OLG Braunschweig (Aktenzeichen 1 UF 106/16) gestolpert, in dem es um die Streitwertfestsetzung in einem Familiengerichtsverfahren ging. In einem Verfahren vor dem AG Wolfenbüttel hatte der Antragsteller Nutzungsentschädigung und für die Finanzierungskosten einen Gesamtschuldnerausgleich für das ehemalige Familienheim verlangt. Dem hatte das Amtsgericht nur teilweise stattgegeben. Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Antragstellers. Es wurde dann eine Mediation vor dem Güterichter durchgeführt und man einigte sich darauf, dass der Antragsteller das Familienheim nach Einholung eines Wertgutachtens übernimmt und eine Ausgleichszahlung leistet und bis zur Übernahme des Grundstücks einen Nutzungsentschädigung erhält. Nun hat das Oberlandesgericht den Wert des Verfahrens auf fast 14.000 € und den Vergleichswert auf fast 64.000 € festgesetzt.
Ein wenig Rechnen führt zu der Erkenntnis, dass das gesamte Verfahren einschließlich der vorgerichtlichen Anwaltsvergütung sich auf ca. 15.000 € für beide Ex-Ehepartner summiert. Nicht schlecht!
Als Mediator rechnet man dann ein wenig gegen. Was hätte die gesamte Chose gekostet, wenn die beiden Ex von den Rechtsanwälten direkt auf die Möglichkeit der Mediation verwiesen worden wären? Der Mediator hätte in dieser Sache, drei Mediationssitzungen von je 1,5 Stunden unterstellt, etwa 1.500 € gekostet. Die Anwälte hätten bei einer Stunde Mehraufwand gegenüber dem Mediator und einem Stundensatz von 350 € ca. 4.700 € gekostet. Also hätte die gesamte Mediation die Ex-Eheleute um lediglich 6.200 € ärmer gemacht.
Dass dann noch die Mediation wesentlich schneller abgeschlossen worden wäre, fällt angesichts der Kostenersparnis kaum noch ins Gewicht.