Dass in den Vereinigten Staaten Mediation als Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung wesentlich weiter verbreitet ist als Deutschland, dürfte bekannt sein. Dort wird Mediation auch in Bereichen eingesetzt, in denen bei uns Mediation so gut wie überhaupt nicht vorkommt.
Einer dieser Bereiche ist Mediation bei Not leidenden Grundpfandrechten (Foreclosure Mediation). Gerade die Immobilienkrise in den USA hat dazu geführt, dass auch im Bereich notleitender Kredite im Immobiliensektor sogar teilweise durch staatliche Programme gefördert Mediation eingesetzt wird.
Zum größten Teil wurden diese staatlich geförderten Mediationsprogramme in einer gerichtsgebundenen Mediation durchgeführt. Es gab aber auch Staaten, die nicht gerichtsgebundenen Mediation in in ihr Programm aufgenommen haben.
Sowohl der Zugang zu den Verfahren (Opt-in, Opt-out) als auch die Kostenregelungen waren von Staat zu Staat unterschiedlich. Teilweise waren die Mediationsverfahren kostenlos, teilweise wurden die Kosten geteilt oder die Kreditgeber oder die Schuldner zahlten die Kosten. Entsprechend unterschiedlich wurden auch die angebotenen Mediationen in Anspruch genommen.
Sehr unterschiedlich war auch die Erfolgsquote der Mediationen. Sie variierte von über 80 % bis ca. 20 %.
Hier können Sie die Ergebnisse nachlesen.
Nach meinen Erfahrungen er auch in Deutschland der Bereich notleitender Grundpfandrechte ein sinnvoller Einsatzbereich für eine interessengerechte Konfliktlösung durch Mediation. Als ich noch anwaltlich tätig war, habe ich lange Zeit sämtliche Zwangsversteigerungen für die saarländische Niederlassung einer deutschen Großbank wahrgenommen. Meiner Erfahrung daraus ist, dass weder für die Gläubigerbank noch für die Schuldner eine Zwangsversteigerung eine sinnvolle Problemlösung darstellt. Hier ist es sicherlich sinnvoll, unter Berücksichtigung der Interessen der Gläubigerbank unter Interessen der Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Dies geschieht allerdings in aller Regel nicht.
Oft gehen die Banken lediglich nach ihren eingeübten Schema vor. Es wird oft nicht hinterfragt, aus welchen Gründen ein Kredit notleitend wird. Die Schuldner haben oft nicht den Mut, sich an ihre Bank zu wenden und die Probleme darzulegen. Hier wäre sicherlich Mediation ein geeigneter Weg, die beiderseitigen Interessen weitgehend zur Deckung zu bringen.
Eine Mediation in diesen Fällen ist sicherlich auch wesentlich preiswerter als die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens mit den relativ hohen Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Dagegen sind die Kosten einer Mediation Peanuts.
Eine Antwort auf „Ein anderer Weg bei notleidenden Grundpfandrechtenen“
Kommentare sind geschlossen.