…ist die Mediation als wirkliche Handlungsalternative bei den meisten Rechtsanwälten und auch bei den meisten Richtern. Eine Schwalbe (sprich das Mediationsgesetz) macht noch keinen Sommer. Das war auch nicht zu erwarten, auch wenn manche Kommentare das anders gesehen haben.
Das Mediationsgesetz ist in Kraft – und nun?
Seit etwas mehr als einem Monat ist das Mediationsgesetz in Kraft. Was nun dringend passieren müsste, ist, dass die Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren gemäß § 6 MediationsG vom Justizministerium erlassen wird. Aber dafür existiert – so die Auskunft des Bundesjustizministeriums – derzeit noch nicht einmal ein Zeitplan.
Wer zertifiziert eigentlich die Mediatoren?
Bekanntlich wurde mit dem Mediationsgesetz auch ein sogenannter “zertifizierter Mediator” eingeführt. Das Gesetz selbst mach zu dem zertifizierten Mediator wenige Ausführungen. Es heißt in § 5 Abs. 2 MediationsG lediglich: “Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.”
Das muss ab heute in der Klageschrift stehen!
Auch wenn Sie als Anwalt nichts mit Mediation am Hut haben, hat das Mediationsgesetz bzw. genauer das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Auswirkungen auf die Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit.
Morgen tritt das Mediationsgesetz in Kraft!
Heute ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Mediationsgesetz, das Teil dieses Gesamtgesetzes ist, am 26.07.2012 in Kraft. Es hat lange gedauert, aber ich meine, das Ergebnis hat sich nun gelohnt.
Der zertifizierte Mediator nach dem Mediationsgesetz
Das nun endgültig verabschiedete Mediationsgesetz wird demnächst in Kraft treten. In § 5 dieses Gesetzes ist zunächst einmal erklärt, dass sich jeder als Mediator bezeichnen kann. Der Mediator hat aber in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Das Gesetz definiert dann eine geeignete Ausbildung wie folgt: Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln
1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie de ren Ablauf und Rahmenbedingungen,
2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
3. Konfliktkompetenz,
4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.
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Und plötzlich ging es ganz schnell
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hatt einen Kompromiss gefunden. Es bleibt nun dabei: Mediation ist ausschließlich die außergerichtliche Mediation. Gerichtliche Mediatoren wird es nicht mehr geben.
Wir warten weiter!!
auf das Mediationsgesetz. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) war am 13.06.2012, also gestern Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember 2011 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 10.02.2012 den Vermitltungsausschuss angerufen. Dabei geht es den Bundesländern nicht um die außergerichtliche Mediation. Ihnen geht es um die Aufrechterhaltung der in manchen Bundesländern eingeführten gerichtlichen Mediation.
Das ist genau die Politik, die wir nicht wollen!
Politiker brauchen sich eigentlich nicht darüber zu wundern, dass die Partei “Die Piraten” mit ihrem Ruf nach Transparenz immer mehr Zulauf erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum und wozu manche Dinge im Geheimen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, ohne dass die Betroffenen auch nur den Hauch einer Chance haben, Informationen zu erhalten, geschweige denn eine Möglichkeit der Einflussnahme.
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Nein, mein Lieblingsspielzeug gebe ich nicht her!
So denken offenbar die Justizminister der Länder. Anders ist es nicht zu verstehen, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat und damit die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes erst einmal zumindest verzögert hat. Die Länder reiben sich daran, dass in dem letztlich einstimmig (!!!) vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die gerichtsinterne Mediation nicht mehr vorkommt und statt dessen ein erweitertes Güterichtermodell eingeführt werden soll. Das Lieblingsspielzeug der Länderjustizminister ist die gerichtsinterne Mediation. Da man sich als Landesjustizminister nicht mit allzuviele Projekten hervortun kann, meinen sie nun alle, das ist ein Projekt mit dem sie sich profilieren können.
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