Das Thema Konflikt beschäftigt Mediatoren ständig. Die Konflikttheorie macht auch einen guten Teil der Mediatorenausbildung aus. Leider hat das Wort Konflikt einen überwiegend negativen Bezug. Das lässt sich auch leicht an den Sysnonymen erkennen, die zum Beispiel der Duden anbietet: Auseinandersetzung, Spannung, Streit, Uneinigkeit, Verstimmung; (gehoben) Hader, Zerwürfnis, Zwietracht, Zwist[igkeit]; (bildungssprachlich) Disharmonie, Kontroverse, Kampf, Krieg, Dilemma, Kalamität, Notlage, Schwierigkeit, Unentschiedenheit, Widerstreit, Zerrissenheit, Zwiespalt; (gehoben) Bedrängnis; (umgangssprachlich) Bredouille, Klemme, Zwickmühle.
Warum der Orangenfall über Interessen lösbar ist
Zwei Schwestern, Friederike und Hildegard, 35 und 37 Jahre alt, beide unverheiratet, leben noch im Elternhaus, das in landschaftlich reizvoller Gegend einsam auf einem Hügel steht. Die Familie besitzt kein Auto. Draußen regnet es in Strömen. Der Herbststurm pfeift um das Haus. Friedrike hat morgen Geburtstag und hat Ihren Kolleginnen und Kollegen versprochen, einen selbstgebackenen Kuchen mitzubringen. Sie will ein neues Rezept ausprobieren. Dazu brauchen Sie unbedingt die Schale einer Orange. Hildegard geht es an diesem Abend nicht gut. Der Hals kratzt, die Nase kribbelt. Sie fürchtet eine Grippe hat sie erwischt. Sie hat Heißhunger auf eine Orange. Das Vitamin C wird Ihr gut tun. Sie hofft so der drohenden Erkältung vorbeugen zu können.
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Mediation und Anwälte – Vertrauen aufbauen
Das Verhältnis zwischen Anwälten und Mediatoren (auch Anwaltsmediatoren, wenn Sie in der Rolle des Mediators sind) ist von tiefem gegenseitigen Misstrauen geprägt. Viele Anwälte meinen, die Mediatoren machen irgend ein undurchsichtiges Friede-Freude-Eierkuchen-Gedöns mit den Mandanten abseits aller rechtlichen Regeln. Die Mediatoren unterstellen den Anwälten, dass sie die Mediation hintertreiben und die Mandanten durch ihr Denken in rechtlichen Ansprüchen aufeinander hetzen. Beides ist falsch!
Wenn wir die Vergangeheit und die Gegenwart miteinander streiten lassen…
…werden wir die Zukunft verlieren! (Winston Churchill)
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Mediation und der herkömmlichen Konfliktbeilegung durch Anwälte und/oder Gerichtsverfahren ist der, dass Mediation zukunftsbezogen ist.
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Ein paar Mediatoren sind zu wenig!
Es reicht nicht aus, in einem Unternehmen ein paar Mitarbeiter als Mediatoren ausbilden zu lassen. Damit besteht zwar eine verbesserte Möglichkeit, Konflikte im Unternehmen zu lösen, ein Konfliktmanagementsystem ist das noch lange nicht.
Der Mediationsvertrag
Die Stellungnahme von RA Olav Sydow “Wie man als Mediator die Anwälte der Parteien verprellt” zu meinem Artikel “Mediation und Collaborative Law” veranlasst mich, offenbar vorhandene Informationsdefizite hinsichtlich des Mediationsvertrages auszuräumen.
Mediation und Collaborative Law
Ich hatte unter dem Titel: Der 5. Weg zur Scheidung über die zumindest in Europa noch weitgehend unbekannte Methode “Collaborative Law” zur Konfliktlösung berichtet. Einer der wichtigsten Grundsätze dieser Methode ist, dass sich die Beteiligten (also Klienten und Anwälte) verpflichten, die Gerichte möglichst nicht zu bemühen sondern eine einvernehmliche Lösung zu finden und dass die beteiligten Anwälte bei einem Scheitern des Collaborative Law Verfahrens die Klienten in einem anschließenden Gerichtsverfahren nicht vertreten werden. Diese Verpflichtung trifft sowohl die Parteien als auch die Anwälte.
Anwaltliches Selbstverständnis?
Ich hatte vor ein paar Tagen einen Artikel zum Thema “Vom Juristen zum Konfliktmanager” geschrieben. Ein Kommentar von “Werner” hierzu lautete wie folgt: „Anwaltliches Selbstverständnis?“ weiterlesen
Brief an den Weihnachtsmann
Lieber Weihnachtsmann,
Vom Juristen zum Konfliktmanager
Leider werden an den juristischen Fakultäten in Deutschland “nur“ Juristen ausgebildet. Was meine ich damit? In aller Regel verlassen Leute die Uni, die nach dem ersten Staatsexamen sehr viel juristisches Wissen angehäuft haben. Themen wie etwa Konfliktlösung und Konflikttheorie haben Sie allenfalls am Rande gestreift. Dies sind Themen, die nicht examensrelevant sind.