Warum der Orangenfall über Interessen lösbar ist

Zwei Schwestern, Friederike und Hildegard, 35 und 37 Jahre alt, beide unverheiratet, leben noch im Elternhaus, das in landschaftlich reizvoller Gegend einsam auf einem Hügel steht. Die Familie besitzt kein Auto. Draußen regnet es in Strömen. Der Herbststurm pfeift um das Haus. Friedrike hat morgen Geburtstag und hat Ihren Kolleginnen und Kollegen versprochen, einen selbstgebackenen Kuchen mitzubringen. Sie will ein neues Rezept ausprobieren. Dazu brauchen Sie unbedingt die Schale einer Orange. Hildegard geht es an diesem Abend nicht gut. Der Hals kratzt, die Nase kribbelt. Sie fürchtet eine Grippe hat sie erwischt. Sie hat Heißhunger auf eine Orange. Das Vitamin C wird Ihr gut tun. Sie hofft so der drohenden Erkältung vorbeugen zu können.

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Mediation und Anwälte – Vertrauen aufbauen

Das Verhältnis zwischen Anwälten und Mediatoren (auch Anwaltsmediatoren, wenn Sie in der Rolle des Mediators sind) ist von tiefem gegenseitigen Misstrauen geprägt. Viele Anwälte meinen, die Mediatoren machen irgend ein undurchsichtiges Friede-Freude-Eierkuchen-Gedöns mit den Mandanten abseits aller rechtlichen Regeln. Die Mediatoren unterstellen den Anwälten, dass sie die Mediation hintertreiben und die Mandanten durch ihr Denken in rechtlichen Ansprüchen aufeinander hetzen. Beides ist falsch!

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Mediation und Collaborative Law

Ich hatte unter dem Titel: Der 5. Weg zur Scheidung über die zumindest in Europa noch weitgehend unbekannte Methode “Collaborative Law” zur Konfliktlösung berichtet. Einer der wichtigsten Grundsätze dieser Methode ist, dass sich die Beteiligten (also Klienten und Anwälte) verpflichten, die Gerichte möglichst nicht zu bemühen sondern eine einvernehmliche Lösung zu finden und dass die beteiligten Anwälte bei einem Scheitern des Collaborative Law Verfahrens die Klienten in einem anschließenden Gerichtsverfahren nicht vertreten werden. Diese Verpflichtung trifft sowohl die Parteien als auch die Anwälte.

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Vom Juristen zum Konfliktmanager

Leider werden an den juristischen Fakultäten in Deutschland “nur“ Juristen ausgebildet. Was meine ich damit? In aller Regel verlassen Leute die Uni, die nach dem ersten Staatsexamen sehr viel juristisches Wissen angehäuft haben. Themen wie etwa Konfliktlösung und Konflikttheorie haben Sie allenfalls am Rande gestreift. Dies sind Themen, die nicht examensrelevant sind.

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