Ein Beitrag auf einer Mediatorengruppe bei LinkedIn hat mich auf die Gefahr der Nutzung von Social Media im Zusammenhang mit Familiensachen aufmerksam gemacht.
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich (nicht)
Mit großem Erstaunen habe ich heute in einem Artikel in der ZKM (Zeitschrift für Konfliktmanagement) von einem Verfahren vor dem Saarländischen Oberlandesgericht gelesen, in dem einer Kindesmutter mit Nachdruck (3.000 € Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft) “nahegelegt” wurde, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen.
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Keine Druckkündigung ohne vorheriges Angebot einer Mediation!
Dies sagt zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm in einer nicht mehr ganz taufrischen Entscheidung vom 16.10.2015 (17 Sa 696/15).
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Schnell wie der Teufel
Am 18. Juli hatte ich beim Bundesjustizministerium einmal nach dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz nachgefragt, nachdem dieser bis dato nicht erschienen war. Immerhin bereits 10 (in Worten: zehn) Tage später teilte mir dann das Ministerium mit, dass der Bericht am 19. Juli von der Bundesregierung beschlossen worden sei und übersandte mir den Bericht.
5 Jahre Mediationsgesetz im Radio
5 Jahre Mediationsgesetz hat der Saarländische Rundfunk zum Anlass genommen, einen Rundfunkbeitrag zu dem Thema zu senden. Auch ich durfte ein paar Sätze beitragen. Sie finden den Beitrag hier in der Mediathek.
Man könnte auch die vorhandenen Möglichkeiten nutzen!
Ein Ergebnis des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz ist – welche Überraschung! – dass Mediation zu wenig in Anspruch genommen wird und zu unbekannt ist. Das gilt auch für das Güterichterverfahren.
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Weiterbildung tut Not!
Auch als Hund sollte man sich mit Konfliktlösungs-Tools auskennen.
Könnte das ein Missverständnis sein?
219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: “Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?”
Bericht zur Evaluation der Mediation liegt vor
Das Mediationsgesetz schrieb vor, dass die Bundesregierung den Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren hat. Nunmehr hat das Bundesjustizministerium den Evaluierungsbericht veröffentlicht.
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Sommerakademie 2017
Auch in diesem Jahr findet unsere Sommerakademie statt. Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, ein für Sie interessantes Programm zusammenzustellen. „Sommerakademie 2017“ weiterlesen