Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier über einen Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter auf Probe, der die Justiz aus Gewissensgründen verlassen hat.
Sei Urteil als Insider über die saarländische Justiz ist – gelinde gesagt – vernichtend. Auf 15 Seiten hat der junge Jurist der damaligen Justizministerin dargelegt, was alles in der Justiz falsch läuft. Allen, die mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Berührung kommen, können das eigentlich nur bestätigen.
Ich muss zugeben, dass ich bisher von einer “pönalen Quote” noch nie etwas gehört habe. Demnach sollen 20% aller Ermittlungsverfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Ob es so etwas bei der Staatsanwaltschaft tatsächlich gibt, kann ich nicht beurteilen. Es wäre aber Unsinn, weil letztlich nicht eine Quote sondern der Inhalt der Ermittlungsakte darüber entscheiden sollte, ob eine Anklage erfolgt.
Nachvollziehbar ist sicherlich die Situation bei der Zivilgerichtsbarkeit, wobei allerdings die Quote von 60 bis 70 Prozent Vergleichen zumindest statistisch nicht erreicht wird. Nach der Statistik für 2012 enden immer noch ca. 51 % der Verfahren vor den Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen durch Urteil oder Beschluss (24 % durch Vergleich und 25 % durch Klagerücknahme oder sonstige Erledigung).
Dass Richter manchmal durch ungenügende Vorbereitung in der Verhandlung glänzen, kennt jeder Zivilrechtler, auch dass Verfahren aufgebläht werden, weil sie nicht wirklich vom Gericht durchdacht werden (lieber schnell noch einen Beweis erheben als ein Urteil schreiben, so ist die Akte schneller vom Tisch).
Um so unverständlicher ist für mich, dass die Gerichte die Möglichkeit, einen Rechtsstreit einer Mediation zuzuführen, in nicht nennenswerten Umfang in Anspruch nehmen. Statt dessen werden die Parteien oft zu Vergleichen genötigt, die sie so eigentlich nicht wollen und letztlich nichts zur Befriedung beitragen. Noch unverständlicher ist für mich, dass die Justiz dann noch angesichts der Personalknappheit Güterichter ausbilden lässt, die dann eine so genannte Mediation durchführen sollen, eine Aufgabe, die der Justiz eigentlich fremd ist. Hier sollte ein Umdenken stattfinden, um die Arbeitsbelastung der Gerichte herunterzufahren. Der Workflow sollte sich dahingehend ändern, dass der fast zwanghafte Weg von der außergerichtlichen Mahnung von Anwälten direkt zum Gericht dahingehend abgeändert wird, dass zumindest der Versuch einer Mediation dazwischen geschaltet wird, so dass nicht mehr so viele Fälle beim Gericht landen.
Hier ist aber nicht (nur) ein Umdenken bei der Justiz gefragt, sondern auch bei den anderen Organen der Rechtspflege, den Rechtsanwälten. Diese müssen sich endlich einmal wirklich als Interessenvertreter verstehen und nicht wie bisher als Anspruchsvertreter wie bisher (auch wenn sie sich selbst anders bezeichnen, weil sie sich noch keine Gedanken über den Unterschied zwischen Anspruch und Interesse gemacht haben).