Schweigen ist Gold…

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch soll eine Geheimjustiz verhindert werden. Anders bei der Mediation. Die Mediation ist grundsätzlich vertraulich. Dies ist in § 1 MediationsG so festgelegt. Dies ist auch gerechtfertigt, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, d.h. jeder der Medianden kann die Mediation jederzeit ohne Nennung von Gründen beenden. Die Gefahr, die durch eine Obrigkeitsstaatliche Geheimjustiz droht, kann in der Mediation nicht entstehen. Niemand ist der Mediation zwangsweise unterworfen.

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Ein Sparvorschlag für die Justizminister?

Die italienische Gesetzgebung ist den Schritt in Richtung Prozessvermeidung durch Mediation bisher am konsequentesten gegangen und hat offensichtlich Erfolg damit. In bestimmten Zivilsachen ist dort ein vorgeschaltetes Mediationserstgespräch obligatorisch. Wenn die Parteien wollen, können sie dann einfach aussteigen. Die große Mehrzahl der Parteien nebst Anwälte entscheidet sich allerdings für die Durchführung des vollen Mediationsverfahrens. Ca. 50 % der Fälle enden mit einer Vereinbarung. Die Belastung der Gerichte ist entsprechend erheblich zurückgegangen. Ich hatte bereits auf diesem Blog darüber berichtet (hier).

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