Grundlage des Mediationsverfahrens (Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen dritten Person in einem strukturierten Verfahren) sind einige Prinzipien, auf die der Mediator achtet:
- Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Die Konfliktparteien nehmen freiwillig und ohne Zwang an einer Mediation teil. Es steht ihnen auch jederzeit die Möglichkeit offen, die Mediation (ohne Angabe von Gründen) zu beenden. Daher bestehen auch einige Vorbehalten gegen eine vom Gericht verordnete Mediation. - Informiertheit
Die Konfliktparteien sind nur dann in der Lage, sich für eine interessengerechte Lösung zu entscheiden, wenn sie über die bestehenden Möglichkeiten und deren Folgen informiert sind. Daher sollte je nach Gegenstand der Mediation eine begleitende rechtliche Beratung stattfinden. Der Mediator achtet daher darauf, dass nicht eine Partei infolge Unwissenheit über den Tisch gezogen wird. - Allparteilichkeit
Der Mediator ist allparteilich und neutral. Er leitet und strukturiert das Verfahren und achtet auf die Einhaltung der Regeln, aus der inhaltlichen Diskussion hält er sich heraus. Er selbst schlägt im Normalfall keine Lösungsmöglichkeit vor und überlässt es den am Konflikt Beteiligten, die für sie richtige Lösung nach ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden herauszusuchen. Der Mediator wird nur mit Zustimmung des anderen Streitpartners ein Einzelgespräch mit einem Beteiligten führen. - Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren ist nichtöffentlich und vertraulich. Damit auch im Rahmen der Mediation die Beteiligten offen miteienander umgehen können, ohne befürchten zu müssen, Nachteile in einem eventuell bei einem Scheitern der Mediation notwendigen Prozess zu erleiden, wird im Rahmen der Mediationsvereinbarung festgehalten, dass die in der Mediation erhaltenen Informationen vertraulich bleiben und nicht im Prozess verwandt werden dürfen. So wird auch vereinbart, dass der Mediator im Prozess nicht als Zeuge benannt werden darf. - Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien müssen in der Lage sein, ihre Interessen eigenverantwortlich wahrzunehmen. das schließt eine Mediation mit Beteiligten, die an einer psychischen Einschränkung oder einer Sucht leiden, nicht möglich ist. Der Mediator wird dies bei Beginn der Mediation prüfen und ggfls. eine Mediation ablehnen, wenn die Parteien nicht eigenverantwortlich handeln können. - Waffengleichheit
Zwischen den Parteien darf kein zu großes Machtgefälle bestehen. Wenn eine Partei aufgrund ihrer Macht den Konflikt allein entscheiden kann, ist eine Mediation nicht sinnvoll.
Wenn diese Grundprinzipien der Mediation gegeben sind bzw. eingehalten werden, besteht eine Chance, dass eine Mediation gelingt und mit einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung abgeschlossen werden kann.