Änderungen für das Mediationsgesetz

Anita von Hertel hat in der XING-Gruppe “Mediation – intelligente Alternative zu staatlichen Gerichten” auf einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Mediationsgesetz hingewiesen. Der Änderungsantrag ist hier zu finden.

Bei einem ersten Überfliegen fallen folgende wichtige Änderungen ins Auge:

Die gerichtsinterne Mediation wird zugunsten eines erweiterten Güterichterkonzept aufgegeben. Gerichtsinterne Mediation gibt es nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Wichtigste Änderung dürfte sein, dass zum einen die Anforderungen an eine Mediationsausbildung in § 5 MedG zumindest in den Grundzügen festgelegt wird. Zudem gibt es zukünftig einen zertifizierten Mediator. Hierzu ist in dem Gesetz nun eine Verordnungsermächtigung in § 6 MedG vorgesehen.Darin sollen folgende Punkte geregelt werden: Inhalte von Ausbildung und Fortbildung, Mindeststundenzahlen für die Ausbildung und Fortbildung, Zeitliche Abstände für die Fortbildung, Anforderungen an die Lehrkräfte, Bestimmungen über Zertifizierung der Fortbildungseinrichtungen, Abschluss der Ausbildung und Übergangsbestimmung für tätige Mediatoren.

Aus der Begründung ergibt sich, dass die Ausbildung zum zertifizierten Mediator eine Mindeststundenanzahl von 120 Stunden vorsehen soll.

Wichtig ist auch, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit, eine Mediationsvereinbarung in einem gesonderten Verfahren vollstreckbar zu machen, entfällt. Stattdessen wird auf die Möglichkeit der notariellen oder gerichtlichen Protokollierung bzw. den Anwaltsvergleich verwiesen.

Weiter ist der Mediator nun verpflichtet (im Regierungsentwurf eine Soll-Bestimmung), die Parteien auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung durch externe Berater überprüfen zu lassen.

Dies sind die auf den ersten Blick wichtigsten Änderunsvorschläge. Wann der Gesetzentwurf nebst Änderung nun im Bundestag behandelt wird, steht noch nicht fest. Der ursprünglich wohl für den 1. Dezember vorgesehene Termin für die abschließende Behandlung ist aufgehoben worden.

Eine Antwort auf „Änderungen für das Mediationsgesetz“

Kommentare sind geschlossen.