…wird in vielen Unternehmen noch nicht so richtig erkannt, obwohl es bereits eingie seriöse Veröffentlichungen hierzu gibt. Die Wirtschaftskammer Wien (ein Äquivalent zur IHK) hat bereits 2006 eine Studie zu den durch Konflikte verursachte Kosten vorgelegt. Die Studie, die Sie hier herunterladen können, kommt zu dem Ergebnis, dass Konfliktkosten sage und schreibe 19 % der Personalkosten ausmachen. Dies dürfte sich bis heute nicht wesentlich verändert haben.
Würden Sie einen Nagel halten…
…wenn ein anderer ihn mit dem Hammer in die Wand hauen will? Nur wenn Sie Vertrauen darin haben, dass er den Nagel und nicht Ihre Finger trifft. Wenn er dann noch die Augen verbunden hätte und nur auf Ihre Informationen angewiesen wäre? Da wären Ihre Finger schon arg in Gefahr. Das ist ungefähr die Situation, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihre Interessen (er versteht darunter Ihre Ansprüche) wahrzunehmen.
Das sollte Pflichtlektüre für Richter (und auch für Rechtsanwälte) sein!
Nach § 278 a ZPO kann das Gericht den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Kriterien hierfür wurden nicht ins Gesetz aufgenommen. Dies wird von den Richtern nach Bauchgefühl entschieden, ohne dass sie über genügend Informationen über die alternativen Verfahren wie Mediation verfügen und insbesondere, was Mediation zu leisten imstande ist. In der Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums war dazu lediglich folgendes ausgeführt: „Das sollte Pflichtlektüre für Richter (und auch für Rechtsanwälte) sein!“ weiterlesen
Wenigstens das Justizminsterium sollte sich an geltendes Recht halten – oder?
In den letzten Tagen wurde die Meldung verbreitet, dass die Justizminsterin in Mecklenburg-Vorpommern Mediation (an den Gerichten) ausbauen wolle. Die Pressemeldung des Justizministeriums lautet wie folgt: „Wenigstens das Justizminsterium sollte sich an geltendes Recht halten – oder?“ weiterlesen
Die bessere Wahl bei Trennung und Scheidung
… gegenüber einem juristischen Verfahren ist auf jeden Fall ein Mediationsverfahren (auch wenn die Rechtsanwälte das nicht so gerne hören). Warum?
Dann besser gleich heiraten
Die Frankfurter Rundschau hat am 30.09.2014 einen Artikel “Rechtstipps für nichtverheiratete Paare” veröffentlicht. Diesen Artikel sollten eigentlich alle lesen, die sich in einer Partnerschaft ohne Trauschein befinden. Es zeigt sich, dass unser Eherecht eigentlich nicht schlecht ist. Die im Eherecht festgelegten Folgen treten (zumindest zum größten Teil) automatisch mit der Eheschließung ein. Bei einer nichtehelichen Partnerschaft muss man die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzen. Oder man lässt es, weil man hofft, dass die/der Partner/in nicht merkt, dass man die eine oder andere Folge des Eherechts gerade nicht möchte.
Über Geschmack lässt sich nicht streiten!
Dies ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Trotzdem wird immer wieder eifrig über Geschmacksfragen gestritten, so derzeit z.B. im Saarland über die Außengestaltung des Erweiterungsbaues der Modernen Galerie. Trotzdem kann man manche unnütze Diskussion über Geschmacksfragen mit dieser Binsenweisheit beenden, ehe sie zum Konflikt eskaliert.
Einzelgespräche in der Mediation
Die Frage, ob es erlaubt oder sinnvoll ist, mit den Medianden getrennte Einzelgespräche zu führen, ist zumindest in Deutschland sehr umstritten. Hintergrund ist, dass die meisten Lehrinstitute für Mediation den transformativen Ansatz der Mediation zugrunde legen. Diese Form der Mediation will erreichen, dass die Medianden wirklich selbst den Konflikt lösen und hierbei Verständnis für die andere Partei entwickeln und auf der Grundlage des Verständnisses der gegenseitigen Interessen eine Lösung entwickeln. In diesem Konzept ist ein Einzelgespräch mit den Medianden kontraproduktiv, da bei Einzelgesprächen ein gegenseitiges Verständnis nur schwer entstehen kann.
Das geht auch schneller
Man muss sich mal gelegentlich die Justizstatistiken des Statistischen Bundesamtes zu Gemüte führen, die man hier findet. Demnach dauert ein Zivilverfahren vor einem Amtsgericht durchschnittlich 4,7 Monate (2012) und bei streitigem Urteil sogar 6,4 Monate. Im Saarland arbeitet man noch etwas langsamer. Da dauert ein Verfahren 5,5 Monate und bei streitigem Urteil 9,2 Monate. Also es vergeht mindestens ein halbes bis dreiviertel Jahr ehe man ein erstinstanzliches Urteil in Händen hält.
Da hat der Güterichter was zu tun
Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei den Referenzzinsen und dem Libor. Die Richterin erster Instanz meinte, dass die Deutsche Bank mangelhaft kontrolliert habe und nicht über eine taugliche Organisation verfüge. Das Urteil ist offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank nicht enthalten.