Wenn man die derzeitige Debatte umd die PKW-Maut verfolgt, so ist das ein Musterbeispiel, wie man Verhandlungen nicht führen soll. Es zeigt sich, dass man beim üblichen Basarverhandeln (intuitives Verhandlungsmodell) letztlich immer an Galubwürdigkeit verliert.
Selbst dran schuld!
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der gerade bei uns eine Ausbildung zum Mediator beendet hat, war anlässlich der Erläuterung eines von ihm erstellten Sachverständigengutachtens bei einem Gericht in Bayern. Nach dem Termin kam er mit dem Richter ins Gespräch über Mediation. Der Richter öffnete einen Raum, in dem sich überall Akten stapelten und meinte: “Könne Sie alles machen!”
Alles eine Frage des Vertrauens!
Wenn von Wirtschaftskonflikten die Rede ist, wird meist hinzugefügt, dass hier Emotionen (zumindest in aller Regel) keine Rolle spielten. Das ist aber schlichtweg falsch. Es mag zwar in Verfahren der Wirtschaftsmediation emotionsloser und sachlicher verhandelt werden als z.B. in einer Trennungs- und Scheidungsmediation. Tatsache ist aber, dass es auch hier um Emotionen geht.
Whistleblower in der saarländischen Justiz
Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier über einen Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter auf Probe, der die Justiz aus Gewissensgründen verlassen hat.
Merkblatt für den Gang zur Rechtsanwältin / zum Rechtsanwalt
Nach § 2 Abs. 6 MediationsG ist der/die Mediator/in verpflichtet, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Abschlussvereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Wenn das nicht geschieht (der Hinweis auf die Möglichkeit der Rechtsberatung), dürfte sich ein Mediator haftbar machen.
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Alle gewinnen!
Immer, wenn Mediation angepriesen wird, liest man, dass es darum geht, dass beide Parteien gewinnen (win-win-Ergebnis). Aber was heißt das eigentlich konkret und ist das immer möglich?
Denkmal einer Ehe
In Trennungs- und Scheidugnsmediationen ist meist Thema das gemeinsame Haus. Das gilt zumindest bei uns im Saarland, das bekanntlich die höchste Eigenheimdichte Deutschlands hat (sogar höher als in Baden-Württemberg). Aufgefallen ist uns dabei, dass viele der Häuser Denkmäler einer scheiternden Ehe sind.
Der Anspruch ist nicht das Interesse
Nein, es liegt nicht am Unvermögen von Richtern, das es bei Gericht in aller Regel nicht zu einer interessengerechten Konfliktlösung kommen kann. Das Problem ist, dass den Richtern nur die Akte vorliegt. In der Akte befinden sich nur die Schriftsätze mit den Anträgen. Aber die Anträge beinhalten (zumindest in den meisten Fällen) nicht das Interesse der Parteien.
Das etwas andere Wechselmodell
Es ist immer schön zu erfahren, welche Kreativität manche Trennungs- und Scheidungsparteien im Rahmen der Lösung der anstehenden Probleme an den Tag legen. Ein Teilnehmer an einer unserer MediatorInnen-Ausbildung berichtete von einem Fall aus seiner Nachbarschaft, die bei der Regelung des Umgangs- und Betreuungsrechts für ihre Kinder eine besonders kreative Lösung gefunden hatten (und das sogar ohne MediatorIn).
Der Staat als Konkurrent?
Vielen Dank für den Hinweis auf Xing: Klaus Peter Kill hat dort auf das Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 176/06 vom 22.04.2009 hingewiesen. Daraus ergibt sich, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig handelt, wenn sie nicht auf die Angebote privater Wettbewerber hinweist.