Dies sagt zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm in einer nicht mehr ganz taufrischen Entscheidung vom 16.10.2015 (17 Sa 696/15).
„Keine Druckkündigung ohne vorheriges Angebot einer Mediation!“ weiterlesen
Netzwerk saarländischer Mediatorinnen und Mediatoren
Dies sagt zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm in einer nicht mehr ganz taufrischen Entscheidung vom 16.10.2015 (17 Sa 696/15).
„Keine Druckkündigung ohne vorheriges Angebot einer Mediation!“ weiterlesen
Am 18. Juli hatte ich beim Bundesjustizministerium einmal nach dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz nachgefragt, nachdem dieser bis dato nicht erschienen war. Immerhin bereits 10 (in Worten: zehn) Tage später teilte mir dann das Ministerium mit, dass der Bericht am 19. Juli von der Bundesregierung beschlossen worden sei und übersandte mir den Bericht.
5 Jahre Mediationsgesetz hat der Saarländische Rundfunk zum Anlass genommen, einen Rundfunkbeitrag zu dem Thema zu senden. Auch ich durfte ein paar Sätze beitragen. Sie finden den Beitrag hier in der Mediathek.
Ein Ergebnis des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz ist – welche Überraschung! – dass Mediation zu wenig in Anspruch genommen wird und zu unbekannt ist. Das gilt auch für das Güterichterverfahren.
„Man könnte auch die vorhandenen Möglichkeiten nutzen!“ weiterlesen
Auch als Hund sollte man sich mit Konfliktlösungs-Tools auskennen.
219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: “Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?”
Das Mediationsgesetz schrieb vor, dass die Bundesregierung den Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren hat. Nunmehr hat das Bundesjustizministerium den Evaluierungsbericht veröffentlicht.
„Bericht zur Evaluation der Mediation liegt vor“ weiterlesen
Auch in diesem Jahr findet unsere Sommerakademie statt. Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, ein für Sie interessantes Programm zusammenzustellen. „Sommerakademie 2017“ weiterlesen
In der neuen Zeitschrift für Konfliktmanagement bin ich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.01.2017 (11 U 4/16) gestoßen. Es geht um die Haftung einer Anwaltsmediatorin. Ein scheidungswilliges Ehepaar wandte sich an die Anwaltsmediatorin, weil sie sich einvernehmlich und kostengünstig scheiden lassen wollten. Die Mediatorin schloss mit den Eheleuten einen Mediationsvertrag und forderte u.a. die Rentenversicherungsnummern und eine Vollmacht zur Einholung von Auskünften bei den Rentenversicherungsträgern an, die sie auch erhielt. Allerdings holte sie zunächst keinerlei Auskünfte ein.
„So geht es nicht, Frau Rechtsanwalts-Mediatorin!“ weiterlesen
Die Phase der Konflikterhellung ist die zentrale Phase der Mediation. Die/der Mediator/in führen die Medianden weg von den Positionen hin zu den dahinter stehenden Interessen. Die in dieser Phase herausgearbeiteten Interessen sind die Basis, um Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der/dem Mediator/in sollte es bis dahin gelungen sein, das Vertrauen zwischen den Parteien insoweit (wieder-)herzustellen, dass Raum für Offenheit zwischen den Medianden besteht. Auch jetzt sollte es gelingen, die Interessenklärung von der Lösung abzukoppeln, um den Gedankenraum der Medianden zu erweitern.