Rechtsanwalt Schulze berichtet hier auf dem Blog von Dr. Schmitz und Partner von einem Sorgerechtsstreit, den der Kindesvater verloren hat, weil er – auch in seiner Anhörung vor Gericht – klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Sorgerecht möchte, um Kontrollbesuche in der Wohnung der Mutter durchzuführen und auch sonst Anweisungen zu erteilen.
In einem solchen Fall konnte das Gericht ihm das Sorgerecht kein gemeinsames Sorgerecht mit der Kindesmutter gewähren, da offensichtlich keine Kommunikation zwischen den Kindeseltern auf Augenhöhe möglich war.
Das Problem: Wie meist bei derartigen Auseinandersetzungen ist der Konflikt nicht gelöst, er ist vom Richter entschieden worden. Der Kindesvater wird diese Entscheidung mit Sicherheit nicht akzeptieren und sich in der nächsten Instanz erneut eine blutige Nase holen. Dem Kind ist nicht wirklich geholfen, weil das Verhältnis zwischen seinen Eltern sicherlich (auch durch die Entscheidung) nicht spannungsärmer geworden ist.
Hätte dieser Konflikt in einer Mediation gelöst werden können? Ich weiß es nicht und es kann sein, dass der Konflikt zwischen den Eltern bereits so weit eskaliert war, dass es einer richterlichen Entscheidung bedurfte. Vielleicht wäre zu einem viel früheren Zeitpunkt Mediation ein gangbarer Weg gewesen. Vielleicht hat auch die richterliche Entscheidung nun den nötigen Freiraum geschaffen, dass noch einmal im Wege der Mediation die sicherlich vorhandenen Probleme angegangen werden können.
Wäre die Mediation mit einer solchen Persönlichkeit, wie sie bezüglich des Kindesvaters geschildert wird, überhaupt möglich? Ich weiß es nicht. Ich denke aber, dass Mediation auch den Weg öffnet, dass die Parteien auch einmal die Sichtweise der anderen Seite kennen lernen und hieraus sich möglicherweise ein anderes Verständnis ergibt.
Es gibt aber auch Personen, die es nie zu dem Einsehen schaffen, dass sie bei sich selbst etwas ändern müssen und die auch nie auf die Idee kommen, einmal eine Therapie in Betracht zu ziehen.
Einen Versuch ist Mediation alle mal wert, unglücklich können die Beteiligten über ein Gerichtsverfahren später immer noch werden.