Die Kosten der Mediation werden immer als Argument gegen ein Mediationsverfahren genannt. Als ich vor ca. 10 Jahren mit Mediation angefangen habe, wäre auch keine Rechtsschutzversicherung auf die Idee gekommen, auch nur einen Cent der Mediationskoten zu übernehmen. Das hat sich nun grundlegend geändert.
Fast alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen nun die Kosten eines Mediationsverfahrens, soweit der Bereich abgesichert ist, der in der Mediation behandelt wird. Die Höhe der Deckung ist aber unterschiedlich geregelt. Teilweise werden 6 (bgv) bis 8 (Auxilia, DEURAG, HDI, Advocard,) Sitzungen zu je 180,00 € erstattet. andere Rechtsschutzversicherungen übernehmen bis zu 1.500 € (ARAG, dmb-Rechtsschutz, allrecht, R+V) ) oder bis 2.000 € (DAS, Roland) unabhängig von der Anzahl der Sitzungen. Wieder andere Rechtsschutzler übernehmen die Kosten der Mediaiton bis zur Höhe der Kosten eines Gerichtsverfahrens (debeka, LVM. WGV, ÖRAG, Zurich) oder der doppelten Höhe der Kosten des Gerichtsverfahrens (Rechtsschutzunion).
Ineressant ist, dass manche Rechtsschutzversicherungen mit ihren Leistungen für Mediation prahlen, während andere, die die gleichen Leistungen in dieser Hinsicht anbieten, diese verschämt verstecken (oft findet man sie erst bei der Lektüre der Rechtsschutzbedingungen). Man könnte meinen, die Versicherer haben Angst, dass diese Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Sehr unterschiedlich sind auch die Bereiche, für die Deckungsschutz für die Mediation angeboten werden. Teilweise wird auch für Familienrechtliche Konflikte Deckung für Mediation gewährt (so z.B. DAS oder DEVK). Manche Rechsschutzversicherer bieten eine Telefon-Shuttle-Mediation mit Vertragsmediatoren an. Viele bahlten sich vor, den Kunden den Mediator zu vermitteln. Bei dem HDI muss der Mediator Volljurist sein. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, wollte ich alle Unterschiede in den Bedingungen aufführen, zumal nicht alle Versicherer ihre ARB auf ihrer Webpräsenz zugänglich machen.
Eine Einschränkung machen aber alle Rechtschutzversicherer: Sie übernehmen natürlich nur die Kosten der Mediation für ihren Versicherungsnehmer. Soweit eine weitere Person an der Mediation beteiligt ist (also immer), übernehmen sie die Mediationskosten nur Anteilig für ihren Versicherungsnehmer.
Und noch was, ehe Sie jetzt begeistert zu Ihrem Mediator rennen: prüfen Sie erst mal die Ihrem Vertrag zugrunde leigenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Die Mediation ist erst in den neueren Verträgen einbezogen. Aber Mediation lohnt sich trotzdem, einmal weil sie in der Regel preiswerter ist, als ein Gerichtsverfahren und zum anderen, weil ein selbst erarbeitetes Ergebis weitaus zufriedenstellender ist, als ein Urteil, das Ihnen aufs Auge gedrückt wird. Und was ist es Ihnen wert, dass Sie nicht nur ein Urteil erhalten, sondern der Konflikt gelöst wird (siehe hier)?
Ich durchstöbere den Blog hier schon länger mit. Was mir noch wichtig wäre ist das Anliegen Werkstattbindung bei KFZ Versicherungen; Neuen Umfragen entsprechend sind Drei Viertel der PKW Führer in Deutschland grundsätzlich bereit, bei einem Unfall der Werkstatt Verweisung ihres Versicherers zu gehorchen und den Defekt am eigenen Auto dort reparieren zu lassen. Selber wenn die Werkstatt-Empfehlung von der Versicherungsgesellschaft des Anderen Unfallbeteiligten kommt, zeigen sich 35 % der Befragten dafür aufnahmefähig.