Es ist eigentlich noch schlimmer!

Gerichtsnahe Mediation SaarlandVor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs. 1 MediationsG besitmmt: “Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden.” Gemäß Absatz 2 gilt diese Regelung auch für die anderen Gerichtszweige. Eigentlich sollte diese Vorschrift für die Juristen der diversen Gerichtsbarkeiten zu verstehen sein. Man wundert sich aber immer wieder, dass offenbar die Gabe des Leseverständisses bei manchen Richtern nicht vorhanden ist.

„Es ist eigentlich noch schlimmer!“ weiterlesen

Wir nehmen ihnen nichts weg!

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mediatoren ist meist nicht so innig (es sei denn, die Mediatorin oder der Mediator ist selbst Anwältin oder Anwalt). Das liegt einmal daran, dass zwischen den beien Professionen ein Konkurrenzdenken besteht und zumindest bei nichtmediatorischen Anwälten die Meinung vorherrscht, die Mediatoren bieten hier etwas an, was die Rechtsanwälte eigentlich schon immer angeboten haben und anbieten.

„Wir nehmen ihnen nichts weg!“ weiterlesen

Was soll das Gejammer?

Schaut man sich die Diskussionen um den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) einmal an, muss man über manche Angriffspunkte den Kopf schütteln. Immer wieder wird bemängelt, dass die MediatorInnen, um ihre Zertifizierung zu behalten, 4 Fälle in zwei Jahren nachweisen müssen, also zwei Fälle im Durchschnitt pro Jahr. Bei den in der Begründung zum Entwurf unterstellten 7.500 MediatorInnen hieße das, wir benötigen jährlich 15.000 Mediationsfälle. Immer wieder wird in den Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf bezweifelt, dass diese Zahl erreicht werden kann.

„Was soll das Gejammer?“ weiterlesen

Das Potenzial von Konfliktmanagement

…wird in vielen Unternehmen noch nicht so richtig erkannt, obwohl es bereits eingie seriöse Veröffentlichungen hierzu gibt. Die Wirtschaftskammer Wien (ein Äquivalent zur IHK) hat bereits 2006 eine Studie zu den durch Konflikte verursachte Kosten vorgelegt. Die Studie, die Sie hier herunterladen können, kommt zu dem Ergebnis, dass Konfliktkosten sage und schreibe 19 % der Personalkosten ausmachen. Dies dürfte sich bis heute nicht wesentlich verändert haben.

„Das Potenzial von Konfliktmanagement“ weiterlesen

Würden Sie einen Nagel halten…

hoeoek3-180…wenn ein anderer ihn mit dem Hammer in die Wand hauen will? Nur wenn Sie Vertrauen darin haben, dass er den Nagel und nicht Ihre Finger trifft. Wenn er dann noch die Augen verbunden hätte und nur auf Ihre Informationen angewiesen wäre? Da wären Ihre Finger schon arg in Gefahr. Das ist ungefähr die Situation, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihre Interessen (er versteht darunter Ihre Ansprüche) wahrzunehmen.

„Würden Sie einen Nagel halten…“ weiterlesen

Das sollte Pflichtlektüre für Richter (und auch für Rechtsanwälte) sein!

Nach § 278 a ZPO kann das Gericht den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Kriterien hierfür wurden nicht ins Gesetz aufgenommen. Dies wird von den Richtern nach Bauchgefühl entschieden, ohne dass sie über genügend Informationen über die alternativen Verfahren wie Mediation verfügen und insbesondere, was Mediation zu leisten imstande ist. In der Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums war dazu lediglich folgendes ausgeführt: „Das sollte Pflichtlektüre für Richter (und auch für Rechtsanwälte) sein!“ weiterlesen

Dann besser gleich heiraten

Die Frankfurter Rundschau hat am 30.09.2014 einen Artikel “Rechtstipps für nichtverheiratete Paare” veröffentlicht. Diesen Artikel sollten eigentlich alle lesen, die sich in einer Partnerschaft ohne Trauschein befinden. Es zeigt sich, dass unser Eherecht eigentlich nicht schlecht ist. Die im Eherecht festgelegten Folgen treten (zumindest zum größten Teil) automatisch mit der Eheschließung ein. Bei einer nichtehelichen Partnerschaft muss man die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzen. Oder man lässt es, weil man hofft, dass die/der Partner/in nicht merkt, dass man die eine oder andere Folge des Eherechts gerade nicht möchte.

„Dann besser gleich heiraten“ weiterlesen