Im Rahmen eines Umgangsrechtsstreits hatten die Kindeseltern vor dem Familiengericht eine Vereinbarung getroffen, eine Mediation mit dem Ziel der Herbeiführung des Umgangs entsprechend der bereits vorhandenen Umgangsregelung durchzuführen. Das Familiengericht hat sodann durch in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss die Lebensberatung mit der Mediation zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin beauftragt mit dem Ziel, das zwischen den Beteiligten vereinbarte Besuchsrecht des Antragstellers mit den Kindern herbeizuführen.
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Ich weiß nicht, wer diesen Satz geprägt hat, aber er ist gut und trifft es genau. Gerade in Trennungs- und Scheidungsmediationen spielen gegenseitige Vorwürfe immer eine große Rolle und versperren oft den Blick auf zukünftige Lösungen, weil Vorwürfe immer aus der Vergangenheit kommen und auch den anderen dazu nötigen, sich für Verhalten in der Vergangenheit zu rechtfertigen. Es ist daher für viele Medianden eine wirkliche Offenbarung, wenn ich ihnen diesen Satz sage.