Im Jahre 2010 wurden insgesamt ca. 187.000 Ehen geschieden. Insgesamt waren in diesem Jahr 217.000 Scheidungsverfahren bei den Familiengerichten anhängig. Zusammen mit den vom Scheidungsverfahren abgetrennten Verfahren gab es ungefähr 430.000 andere Familiensachen. Aus der Statistik ist nicht zu entnehmen, wie viele Folgesachen mit den Scheidungsverfahren entschieden wurden. Allein diese Statistiken haben eine hohe Aussagekraft hinsichtlich des Konfliktpotenzials, das mit jeder Ehescheidung verbunden ist. Muss das sein?
Sie haben die Wahl, ob sie sich nach althergebrachter Weise scheiden lassen wollen, indem Sie den Gefühlen den Vortritt vor der Vernunft gewähren. Sie können um alles kämpfen, auch um Dinge, die ihnen eigentlich nicht wirklich wichtig sind, nur um den anderen zu verletzen. Sie können so auch viel Geld nutzlos verbrennen. Hierfür brauchen Sie Rechtsanwälte und Richter.
Paare mit Kindern, die sich für Kampf entscheiden, richten daneben noch mehr Schaden an. Nicht nur, dass Kinder unter einem solchen Scheidungskrieg leiten, sie lernen hierdurch auch am elterlichen Beispiel die falsche Methode der Konfliktlösung.
Sie haben aber auch die Wahl, die mit Trennung und Scheidung verbundenen Probleme und Konflikte eigenverantwortlich im Wege der Mediation zu lösen anstatt sie fremdbestimmt von einem Richter entscheiden zu lassen. Der große Vorteil für Sie ist, dass sie selbst das Verfahren und das Ergebnis in der Hand haben.
Gerade von Scheidung betroffene Kinder profitieren von einem solchen vernünftigen Verfahren. Immerhin sind von den 187.000 Ehescheidungsverfahren ungefähr 145.000 Kinder betroffen. Für diese Kinder ist es ohnehin schwierig, mit der Trennungs- und Scheidungssituationen klar zu kommen. Wenn es den Eltern gelingt, ihre Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen, ist es für sie viel leichter, die Scheidung der Eltern auszuhalten. Sie haben dann die Chance, bei ihrer eigenen Hochzeit beider Eltern einladen zu können, ohne sie auf der Feier auseinanderhalten zu müssen.
Nein! Die Art und Weise, wie sie Ihrer Scheidung bearbeiten hängt nicht davon ab, wie es zu der Trennung gekommen ist, sei es, dass sie übereingekommen sind, sich zu trennen, sei es, dass einer der Ehepartner aus der Ehe ausgebrochen ist. Die Art und Weise, wie sie an die Scheidung herangehen, ist allein Ihre Entscheidung. Vielleicht sollten Sie bereits bei der Eheschließung einen Ehevertrag schließen, in denen sie eine Mediationsklausel aufnehmen.
Haben Sie sich einmal für die Mediation entschieden, ist es die Aufgabe des Mediators, Sie auf dem Pfad der Vernunft zu halten, so wie es Aufgabe des Anwalts ist, die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck zu vertreten.
Das einzige, was Scheidungswilligepaare tun müssen, ist sich für den zivilisierteren Weg zu entscheiden, im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kinder.
Eine Antwort auf „Wie hätten Sie’s denn gern?“
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