Konfliktkompetenz

 

mediationMediation aktuell weist auf ein Interview mit Dr. Timo Müller bei t3n.de über Konfliktmanagement in Unternehmen hin. In der Tat wird die Bedeutung eines Konfliktmanagements in Unternehmen vielfach völlig unterbewertet. Richtig ist, wie Dr. Müller ausführt, dass vielen Mitarbeitern und vor allem Führungskräften Kenntnisse im Umgang mit Konflikten fehlen. Darüber hinaus wird oftmals das Entstehen eines Konflikts als persönliche Niederlage oder als eigener Fehler erlebt. “Konflikte gibt es bei mir nicht!” ist eine immer noch oft gehörte Behauptung, die einer Nachprüfung in aller Regel nicht standhält.

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Drei Fragen zum Perspektivenwechsel

mediationIm Rahmen der Phase der Konflikterhellung in der Mediation spielt der Perspektivenwechsel eine große Rolle. Im Konflikt ist jeder Mediand zunächst der Auffassung, der andere Mediand ist der Verursacher des Problems und eine Lösung setzt voraus, dass sich der andere ändert. Diese Einstellung kann man am besten durch Perspektivenwechsel verändern, das heißt, dass sich die Medianden einmal in den anderen hineinversetzen. Das ist einfacher gesagt (oder geschrieben) als getan. Einen guten Ansatz bietet die Cappucinoblick-Methode (was es mit der seltsamen Bezeichnung auf sich hat, finden Sie hier). Gerburgis A. Niehaus hat Naikan auf die Konfliktarbeit übertragen. Es geht in der Mediation dann um die Beantwortung von drei Fragen: „Drei Fragen zum Perspektivenwechsel“ weiterlesen

Die Sache mit den Vorschlägen

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob der Mediator (oder natürlich auch die Mediatorin) im Verlauf einer Mediation eigene Lösungsvorschläge einbringen soll/kann/darf. Der amerikanische Mediator Martin Quinn aus San Francisco hat in einem Artikel auf Law.com doe Frage formuliert: Mediator’s Proposals: God’s Gift to Mediation or a Betrayal? (Vorschläge des Mediators: Geschenk des Himmels an die Mediation oder Verrat?). In den USA wird vielfach Mediation in der Art durchgeführt, dass es lediglich erst eine gemeinsame Sitzung (joint session) zwischen den Parteien gibt und dann in getrennten Sitzungen verhandelt wird, wobeid er Mediaotr zwischen den Parteien hin und her pendelt. Hier greift der Mediator oft durch eigene Vorschläge in die Verhandlung ein. Diese Art der Mediation ähnelt eher den Vergleichsverhandlungen vor Gericht als einer Mediation, wie wir sie bei uns vorfinden. Diese Art der Mediation in den USA hat sich entwickelt, als immer mehr Juristen die Mediation für sich entdeckt haben.

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Nun auch mal was positives

Unter dem Titel “Es ist eigentlich noch schlimmer!” hatte ich mich darüber beschwert, dass Gerichte und auch Justizministerien immer noch mit gerichtsinterner oder gerichtsnaher Mediation werben. Hierbei hatte ich auhc das Landessozialgericht Saarland erwähnt, das auf der Homepage unter dem Stichwort Mediation auch noch der Flyer zur gerichtsnahen Mediation im Saarland zum Download angeboten wird. Per Mail hatte ich mich an das Landessozialgericht gewandt und um Löschung gebeten. Heute Morgen nun hat ein Richter am Landessozialgericht sich per Mail bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass leider vergessen wurde, die entsprechende Unterseite zu löschen und dass dies jetzt geschehen sei. Einige Minuten später kam noch eine Mail mit dem Postscriptum: “Da die Änderungen automatisch auf die Seiten eingestellt werden und das System (etwas) langsam arbeitet, kann es sein, dass die Aktualisierung erst im Laufe des Tages angezeigt wird.”

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Es ist eigentlich noch schlimmer!

Gerichtsnahe Mediation SaarlandVor einigen Tagen hatte ich hier über das Justizministerium Meck-Pomm berichtet, das sich damit brüstet, Richter zu Mediatoren auszubilden und Mediationen an den Gerichten durchzuführen. Aber das war eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Offenbar sind viele Gerichte der Meinung, dass Gesetze für sie nicht gelten. Dabei ist die Gesetzeslage doch eindeutig. § 9 Abs. 1 MediationsG besitmmt: “Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden.” Gemäß Absatz 2 gilt diese Regelung auch für die anderen Gerichtszweige. Eigentlich sollte diese Vorschrift für die Juristen der diversen Gerichtsbarkeiten zu verstehen sein. Man wundert sich aber immer wieder, dass offenbar die Gabe des Leseverständisses bei manchen Richtern nicht vorhanden ist.

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Wir nehmen ihnen nichts weg!

Das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mediatoren ist meist nicht so innig (es sei denn, die Mediatorin oder der Mediator ist selbst Anwältin oder Anwalt). Das liegt einmal daran, dass zwischen den beien Professionen ein Konkurrenzdenken besteht und zumindest bei nichtmediatorischen Anwälten die Meinung vorherrscht, die Mediatoren bieten hier etwas an, was die Rechtsanwälte eigentlich schon immer angeboten haben und anbieten.

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Was soll das Gejammer?

Schaut man sich die Diskussionen um den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) einmal an, muss man über manche Angriffspunkte den Kopf schütteln. Immer wieder wird bemängelt, dass die MediatorInnen, um ihre Zertifizierung zu behalten, 4 Fälle in zwei Jahren nachweisen müssen, also zwei Fälle im Durchschnitt pro Jahr. Bei den in der Begründung zum Entwurf unterstellten 7.500 MediatorInnen hieße das, wir benötigen jährlich 15.000 Mediationsfälle. Immer wieder wird in den Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf bezweifelt, dass diese Zahl erreicht werden kann.

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