Nullsummenspiel

Bei einem Nullsummenspiel sind die Gewinne und Verluste aller Spiele gleich null. Demnach ist auch jeder Zivilprozess zunächst einmal ein Nullsummenspiel, da der Gewinn des Klägers dem Verlust des Beklagten entspricht. Selbst wenn ein Richter es wollte, kommt er aus dieser Begrenzung nicht heraus, da der Kuchen der möglichen Lösungen (ohne Zustimmung der Parteien) nicht vergrößert werden kann. Meistens bleiben auch die Vergleichsverhandlungen in diesem Bereich (der Richter verunsichert allenfalls beide Parteien in Bezug auf ihre Ergfolgsaussichten, um sie für einen Vergleich weichzukochen).

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