So kann’s auch gehen

Wie das Journal der American Bar Association (ABA) berichtet, misslang offenbar in Manchester (Tennessee) eine Trennungs- und Scheidungsmediation in einem Anwaltsbüro. Jedenfalls verließ die Ehefrau eines Arztes die Mediationssitzung und streckte anschließend ihren Noch-Ehemann von hinten mit 7 Schüssen nieder, wobei 4 Schüsse den Ehemann trafen und lebensgefährlich verletzten. Die Ehefrau meinte, dass der Ehemann und dessen Freundin sie gemobbt und drangsaliert hätten.

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Die Briten haben es erkannt…

…dass Mediation in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten der beste Weg ist, um möglichst wenig an Schäden anzurichten. Deshalb hat das britische Justizministerium einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten ein verpflichtendes “mediation information and assessment meeting (MIAM)” vorsieht. Das bedeutet, dass vor einem Gerichtsverfahren in Kindschaftsangelegenheiten und finanziellen Auseinandersetzungen eine Sitzung vorausgehen muss, in dem über Mediation informiert wird und überprüft wird, ob Mediation möglich ist.

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Die beste Werbung für Mediation

Anwalts Liebling hat bereits vor einiger Zeit Deutschlands größten Streitatlas veröffentlicht. Es ist nicht genau zu ersehen, ob hier nur gerichtliche oder auch außergerichtliche Streitigkeiten zugrunde gelegt wurden. Auf jeden Fall ist jeder Sechste (in Bayern) bis zu mehr als jeder Vierte in einen rechtlichen Konflikt verwickelt. Und die Konflikte dauern mehrheitlich länger als ein halbes Jahr, mehr als ein Drittel sogar länger als ein Jahr.

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Ein Aha-Erlebnis beim Blick in die Berufsordnung der Anwälte

Wo steht denn das? wird hier auf der Site der Integrierten Mediation gefragt. Mit “das” ist der folgende Text gemeint: “Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.”

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